Cashback nach VVL abgelehnt

vor 4 Jahren

Ich habe im Aktionszeitraum eine VVL durchgeführt. Vom MM Mobil L for Friends ohne Smartphone  in den MM Mobil M for Friends mit Smartphone. Also Grundgebühr vorher 39€ jetzt ca. 42€.

 

Jetzt wurde die Cashback Aktion abgelehnt, weil ich nicht in einen höheren Termin gewechselt bin.
Tariflich gesehen, ist das korrekt, allerdings ist meine Grundgebühr nun höher, so dass für mich die Bedingung erfüllt ist.

In den Bedingungen ist nicht klar definiert, was mit der Bedingung gemeint ist. Daher bin ich etwas enttäuscht, weil ich fest mit dem Cashback gerechnet habe bei der VVL .

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7

  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @djkasmicgt 

     


    @djkasmicgt  schrieb:

    Ich habe im Aktionszeitraum eine VVL durchgeführt. Vom MM Mobil L for Friends ohne Smartphone  in den MM Mobil M for Friends mit Smartphone.

    Jetzt wurde die Cashback Aktion abgelehnt, weil ich nicht in einen höheren Termin gewechselt bin.
    In den Bedingungen ist nicht klar definiert, was mit der Bedingung gemeint ist.


    In den Bedingungen steht es eindeutig:

    "Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation."

    Du bist in von L auf M gewechselt, also nicht gleichwertig oder höher.
    Das du jetzt mehr bezahlst hat nur damit zu tun das du in einen Vertrag mit Smartphone gewechselt bist.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @djkasmicgt ,

     

    For Friends Tarife sind generell nicht berechtigt für die Cashback Aktion.

     

    Steht hier: https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen unter dem *Sternchen.

     

    @josybe es gilt die "Kleidergröße" (also S auf M oder M auf L usw.), wie hier bereits erwähnt wurde.  

     

    Gruß Mandy S.

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @djkasmicgt 

    In den Bedingungen steht zusätzlich ganz deutlich das ein Wechsel in einen kleineren Tarif (wie bei Dir von L auf M) nicht berechtigt ist

    -----

    Zur Teilnahme an dieser Aktion sind auch Telekom Mobilfunk Bestandskunden berechtigt, welche im Aktionszeitraum ihren Mobilfunk-Laufzeitvertrag inden MagentaMobil-Tarifender aktuellen Tarifgeneration verlängern (nicht bei Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher). Es gelten die gleichen Prozesse wie für Neukunden.

    -----

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

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