Gelöst
Kündigung eines Vertrages nach Auszug wir nicht anerkannt
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Festnetzanschluss. Da ich beruflich für ein paar Monate in eine Wohnung ziehen musste, habe ich einen neuen Festnetzanschluss Vertrag erstellt. Die Wohnung liegt in in einer anderen Stadt.
Nun bin ich wieder zurück zum Haus und habe natürlich die Wohnung aufgegeben.
Jetzt weigert sich Telekom meine Kündigung für die Wohnung anzunehmen weil ich für beide Adressen der Anschlussinhaber bin.
Bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe, habe ich genau diese Situation beschrieben und es hieß es wäre überhaupt kein Problem.
Was ist das denn jetzt für eine Aussage?
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Gelöst
vor 6 Jahren
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vor 3 Jahren
@MPJ Zitat "
Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus mit einem Festnetzanschluss. Da ich beruflich für ein paar Monate in eine Wohnung ziehen musste, habe ich einen neuen Festnetzanschluss Vertrag erstellt."
Das ist das Problem, du hättest den Vertrag im Haus umziehen lassen müssen. Nun hast du zwei Verträge mit Laufzeit am Hals.
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Warum soll ich den Vertrag umziehen, wenn die Familie weiterhin im Haus wohnt und der Vertrag weitergenutzt wird?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Warum soll ich den Vertrag umziehen, wenn die Familie weiterhin im Haus wohnt und der Vertrag weitergenutzt wird?
Warum soll ich den Vertrag umziehen, wenn die Familie weiterhin im Haus wohnt und der Vertrag weitergenutzt wird?
Und da eine Splittung nicht geht hast du nun halt 2 Verträge.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nun bin ich wieder zurück zum Haus und habe natürlich die Wohnung aufgegeben. Jetzt weigert sich Telekom meine Kündigung für die Wohnung anzunehmen weil ich für beide Adressen der Anschlussinhaber bin.
Nun bin ich wieder zurück zum Haus und habe natürlich die Wohnung aufgegeben.
Jetzt weigert sich Telekom meine Kündigung für die Wohnung anzunehmen weil ich für beide Adressen der Anschlussinhaber bin.
Umzug telefonisch angemeldet?
30
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @MPJ und hallo in die Runde.
Ich hab eben mit @MPJ telefoniert und wir haben eine Lösung gefunden, die uns beide glücklich macht.
Der Anschluss wird zu morgen gekündigt. Glücklicherweise habe ich das damalige Protokoll des Chats finden können,
da ging draus hervor, dass es eine Zusage zur vorzeitigen Kündigung gab. (Bitte hier gedanklich einen Smiley einsetzen, der die Hände über den Kopf zusammenschlägt)
@Gelöschter Nutzer Danke dir fürs Melden, so konnten wir die Sache doch recht kurzfristig lösen.
Habt eine schöne Restwoche
Viele Grüße
Torsten S.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Torsten S. @Gelöschter Nutzer
Danke auch von meiner Seite. Ich bin froh, dass wir die Angelegenheit doch noch klären konnten.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@MPJ Sehr gerne, freut mich das es doch so kurzfristig erledigt werden konnte.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @MPJ
Hätte man einen Umzug nach dem TKG gemacht, wäre auch ein Sonderkündigungsrecht möglich gewesen, wenn an der neuen Adresse nicht die selben Leistungen/Vertrag an der neuen Adresse möglich gewesen wäre.
Aber so wie von Ihnen beschrieben, geht es halt nicht.
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vor 3 Jahren
Die Aussage ist korrekt da du ja eine entsprechende Mindestlaufzeit abgeschlossen hast die du einhalten musst.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung beim Zusammenzug ist eine reine Kulanzsache der Telekom wenn ein Vertragsinhaber zu einem anderen Vertragsinhaber zieht.
Wenn der Anschluss des Zweitwohnsitzes nicht 1zu1 an den Hauptwohnsitz umgezogen werden kann könnte ggfs das TKG greifen und du hast eine Sonderkündigungsrecht, bin mir da aber unsicher ob das auch für nen Zweitwohnsitz gilt.
0
vor 3 Jahren
...und es hieß es wäre überhaupt kein Problem.
Die Antwort bezog sich auf die Einrichtbarkeit eines neuen Anschlusses in der Wohnung!
Grüßle
4
Antwort
von
vor 3 Jahren
@pamperlapescu
Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte?
Wenn nein, woher willst du das wissen?
Ich würd mich mit so was nicht zu weit aus dem Fenster lehnen
Antwort
von
vor 3 Jahren
Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte?
Natürlich nicht!
Ich habe diesen Satz einfach mal so als Behauptung in den Raum gestellt!
Antwort
von
vor 3 Jahren
CobraCane Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte? Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte? CobraCane Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte? Natürlich nicht! Ich habe diesen Satz einfach mal so als Behauptung in den Raum gestellt!
Warst du beim Gespräch dabei bzw. warst du derjenige der die Aussage tätigte?
Natürlich nicht!
Ich habe diesen Satz einfach mal so als Behauptung in den Raum gestellt!
Aha, klang eher so wie ne Tatsache.
Worte wie: "Ich vermute" oder "wahrscheinlich" würden das besser machen wir nur so eine Aussage
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Kannst den Anschluß der aufgegebenen Wohnung nicht nachträglich auf die aktuelle Adresse umziehen?
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @MPJ und hallo in die Runde.
Ich hab eben mit @MPJ telefoniert und wir haben eine Lösung gefunden, die uns beide glücklich macht.
Der Anschluss wird zu morgen gekündigt. Glücklicherweise habe ich das damalige Protokoll des Chats finden können,
da ging draus hervor, dass es eine Zusage zur vorzeitigen Kündigung gab. (Bitte hier gedanklich einen Smiley einsetzen, der die Hände über den Kopf zusammenschlägt)
@Gelöschter Nutzer Danke dir fürs Melden, so konnten wir die Sache doch recht kurzfristig lösen.
Habt eine schöne Restwoche
Viele Grüße
Torsten S.
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Uneingeloggter Nutzer
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von