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Kündigung Mobilfunkvertrag aufeinmal um 1 Jahr verlängert.
4 years ago
Hallo,
hab im Januar meinen Mobilfunkvertrag bei der Telekom gekündigt und dies per email bestätigt bekommen das mein Vertrag zum 08.07.2021 gekündigt wird. Nun habe ich einen Neuvertrag bei Vodafone und da eine Rufnummermitnahme beantragt von der Telekom(gekündigter vertrag zum 08.07.2021) zu Vodafone dies wurde mir von Vodafone bestätigt das die Rufnummer zum 13.07.2021 übertragen wird. Nun habe ich heute geschaut ob der Vertrag also die Sim der Telekom noch funktioniert und tätsächlich funktionierte diese noch als ich dann in die MeinMagentaApp unter Verträge mir das Vertragsablaufdatum anschaut stand da aufeinmal 08.07.2022 nun ist meine Frage ist das normal wegen der Rufnummermitnahme oder besteht hier ein Problem?
danke
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4 years ago
Vielleicht hast du zu spät gekündigt? Die Frist ist 3 Monate glaub ich. Wenn die nicht eingehalten wird, dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Deine Kündigung könnte da für danach erst gelten...
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4 years ago
@muc80337_2
Das gilt nicht im Mobilfunkbereich. Wäre mir zumindest neu dass es eine Weiterversorgungspflicht hier gibt.
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4 years ago
Das gilt nicht im Mobilfunkbereich. Wäre mir zumindest neu dass es eine Weiterversorgungspflicht hier gibt.
Das TKG macht da keinen Unterschied ob Festnetz oder Mobilfunk.
Answer
from
4 years ago
Das gilt nicht im Mobilfunkbereich.
Doch, das gilt auch im Mobilfunkbereich.
Im Mobilfunkbereich ist man sogar besser dran als im Festnetzbereich weil man die Rufnummer gesetzlich jederzeit aus einem Vertrag herauslösen kann (im Festnetzbereich geht das ohne Kulanz nur zum Laufzeitende)
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann.
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
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4 years ago
Im Optimalfall wirst du noch bis zum 13.07. von der Telekom weiterversorgt (gibt es oftmals auch im Mobilfunk dass der Netzbetreiber das kulanterweise macht).
Die MagentaApp ist da als nicht so richtig zuverlässig was die Laufzeitanzeige betrifft wenn eine Kündigung hinterlegt ist.
Ich würde mir da erst Sorgen machen wenn nach dem 13.07. nix passiert ist und du immer noch im Telekom-Netz unterwegs bist.
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4 years ago
herzlich willkommen in unserer Community.
Viele Grüße
Michael
PS: Ich hoffe, wir sehen uns in 2 Jahren wieder.
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