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Vorsicht beim Kauf einer Xplora-Kinderuhr bei Telekom
2 years ago
mit diesem Beitrag möchte ich meine Erfahrungen mit der Telekom und dem Kundendienst schildern und gleichzeitig meinen Frust loswerden. Vor allem möchte ich aber andere Kunden damit warnen bzw. vor dem Kauf auf womöglich bedeutende Informationen aufmerksam machen. Es geht hier um die Kinderuhr Xplora5, die wir unserer Tochter im August 2022 bei der Telekom mit einem Vertrag angeschafft haben.
Über die Funktionalität gibt es nichts zu meckern. Die Uhr tut was der Hersteller verspricht. Wir waren bis zu unserem letzten Urlaub sehr zufrieden damit. Im September 2023 haben wir unseren Urlaub im EU-Ausland verbracht. Auch dort konnten wir auf die GPS-Daten der Uhr zugreifen, telefonieren etc. Alles Top! Eines Tages ist unsere Kleine mit der Uhr ins Kinderschwimmbecken gesprungen, Tiefe geschätzt 60 cm. Sie ist sechs Jahre alt und kann noch nicht schwimmen. Die Uhr war unter Wasser, maximal 60 cm tief und das höchstens 10 min lang. Was kann da passieren, die Uhr hat offiziell Schutzklasse IP68!!! Ab hier sollen die künftigen Käufer hellhörig werden! Wir haben die Uhr abgenommen und bereits in diesem Moment festgestellt, dass die Scheibe im Bereich der Kamera von innen beschlagen war. Hat aber noch funktioniert. Abends konnten die Uhr nicht mehr eingeschaltet werden. Das Display ging an und gleich wieder aus. Gehäuse schien nicht beschädigt zu sein.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub wurde Kundendienst per Mail kontaktiert. Antwort Zitat: …„selbstverständlich bieten wir einen kostenlosen Reparaturauftrag für den Kunden an. Die Xplora ist nämlich wasserdicht auf eine Tiefe von 1,50 Meter. Sie sollte normalerweise solche Unterwassersachen aushalten.“… Klingt doch gut oder? Die Uhr wird eingeschickt.
Drei Tage später kommt die Uhr zurück. Dabei ein Zweizeiler: „Fremdeinwirkung“, keine Gewährleistung. Über den Link zum Auftragsstatus erfährt man etwas mehr. Dort steht: Feuchtigkeitsschaden.
Ich rufe beim Kundendienst an und weise auf die IP68 Schutzklasse hin. Anscheinend gilt diese aber nicht für die Telekom und deren Kunden! Die nette und freundliche Mitarbeiterin spricht irgendwelche Hinweise und Warnungen auf der Telekom-Homepage an und meint, dass mit dieser Uhr nicht getaucht werden darf. Hersteller sagt IP68! Bedeutet Schutz gegen dauerndes Untertauchen, die Uhr soll also staub- und wasserdicht sein. Kann jeder selbst nachlesen. Das Argument kommt nicht an. Mitarbeiterin verweist mich auf den Hersteller und bietet mir an eine neue Uhr zu kaufen! Das ist doch ein Service, den man sich wünscht oder! Kauf bei mir, aber komme bloß nicht mit Reklamationen. Nein, vielen Dank, Telekom kommt nicht mehr in Frage. Habe jetzt eine andere Uhr bei einem anderen Anbieter bestellt. Der Vertrag bei Telekom wird gekündigt.
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2 years ago
Hi @VerärgerterKunde5
Hier hast Du mal einen wichtigen Hinweis des Herstellers, wie belastbar eine solche Uhr ist und wie man die IP Klassifizierung einordnen kann.
Link > Ist meine Uhr Wasserdicht? < Link
Ist für mich auch nicht weiter überraschend.
Fast das gleiche gilt auch für eine Apple Watch.
Gruß VoPo
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2 years ago
ast das gleiche gilt auch für eine Apple Watch.
Aber nur für die alten Modelle.
Neure sind für das Schwimmen ausdrücklich zugelassen. Die Ultra für das Tauschen bis 40m Wassertiefe
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from
2 years ago
Aber nur für die alten Modelle.
Für die "sehr alten" Modelle
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2 years ago
Kinderschwimmbecken
IP68 heißt nicht Pool.
Süßwasser ohne weitere Zusätze.
Solltest dich mal damit beschäftigen, was so nen Hotelpool alles zugesetzt wird.
Also selbst wenn die Uhr und besonders der Anschluss & den Einschub perfekt in Ordnung ist, stehst blöde da.
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2 years ago
Die Telekom vertreibt ja nur diese Uhr, das wäre Dir vermutlich auch mit anderen Anbietern so ergangen.
Leider laufen da mehrere diesem Irrglauben auf. Einerseits wird zwar hervorgehoben, dass solche Watches für den Laien interpretierbar „wasserdicht“ sind, andererseits nicht klar genug formuliert, dass solche Schäden nicht abgedeckt sind oder eine gewisse Zahl im Labor aber in der Praxis halt eben nicht das bedeutet was man glaubt.
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2 years ago
Nein, vielen Dank, Telekom kommt nicht mehr in Frage. Habe jetzt eine andere Uhr bei einem anderen Anbieter bestellt. Der Vertrag bei Telekom wird gekündigt.
Dein gutes Recht, nur wird sich bei einem Identischen Schadensfall da auch nichts dran ändern.
Du hast IP68 schlicht falsch verstanden.
Der Wasserdruck ein Aufschlagen mit dem Arm auf die Wasseroberfläche erzeugt bereits einen Druck der deutlich höher ist als 1,5 m Wassertiefe.
Außerdem gilt das sowieso nur - wie hier schon geschrieben -wenn die Oberflächenspannung von Wasser nicht durch chemische Zusätze reduziert wird.
Sorry, aber deine Warnung ist völlig fehl am Platz. Die Aussage der Telekom, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsschaden handelt ist völlig korrekt und
die Telekom ist auch nicht dafür da, jeden Selbstverschuldeten Schaden für den einzelnen Kunden auf ihre Schultern zu nehmen und auf die Allgemeinheit zu verteilen.
Denn das zahlt letztlich jeder Kunde mit.
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2 years ago
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten und die Unterstützung. Mit euren Beiträgen habe ich das Thema sensibilisiert. Ein oder anderer potenzieller Kunde kann daraus eventuell für sich etwas Brauchbares mitnehmen. Ich wäre vor einem Jahr froh einen solchen Beitrag gelesen zu haben. Würde mich höchstwahrscheinlich nicht davon abhalten diese Kinderuhr zu kaufen, aber als Laien auf die Besonderheiten wie Zusätze im Wasser, Wasserdruck beim Aufschlagen auf die Oberfläche etc., aufmerksam machen. Wenn man liest, dass nach der IP68-Zertifizierung zum einen, dass das Gerät staubdicht ist, zum anderen den Schutz vor dauerndem Untertauchen bis maximal 1.5 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten hat, glaubt man gut geschütztes Gerät zu erwerben. Meine Smartwatch zum Beispiel hat auch IP68. Schwimmen im Pool und Tauchen etc. stellt überhaupt kein Problem dar und hat dasselbe Wasser „überlebt“.
@Stefan
Zitat: „Sorry, aber deine Warnung ist völlig fehl am Platz.“
Da bin ich anderer Auffassung. Ich wiederhole mich zwar an der Stelle, aber die Antwort auf meine Erstanfrage beim Kundendienst der Telekom lautete wörtlich: …„selbstverständlich bieten wir einen kostenlosen Reparaturauftrag für den Kunden an. Die Xplora ist nämlich wasserdicht auf eine Tiefe von 1,50 Meter. Sie sollte normalerweise solche Unterwassersachen aushalten.“… Das habe ich schriftlich. Aus der Antwort ist ersichtlich, dass ich zuvor die Ursache genannt habe. Der Kundendienst-Mitarbeiter hat also die technischen Spezifikationen der Uhr, genauso wie ich, falsch interpretiert. Warum schließt Du an der Stelle aus, dass es auch anderen passieren kann?
Zitat: „nur wird sich bei einem Identischen Schadensfall da auch nichts dran ändern.“
Und hier bin ich auch anderer Auffassung. Oder hast Du schon Mal ein Gerät zum Elektrofachhandel gebracht und gesagt bekommen, wenden Sie sich an den Hersteller, wir vertreiben das Ding nur, aber Sie können schon mal ein anderes Gerät aussuchen? Ich werde hier keine Firmen nennen, die es anders machen, sonst sieht es nach Werbung aus. Aber sei's drum. Soll jeder für sich entscheiden.
Nochmals danke an alle, die sich die Zeit genommen und an dem Beitrag beteiligt haben.
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2 years ago
Nicht jeder Hotlinemitarbieter kann sich in jeder Frage auskennen, zudem hat er die Uhr auch gar nicht gesendet und kann sich aufgrund der Schilderung auch kein abschließendes Urteil bilden .
Das heißt aber nicht , dass dir keine kostenlose Prüfung angeboten wird.
Erst eine in Augenscheinnahme liefert alle Fakten. Wenn dir die Kassiererin im Supermarkt sagt, das du mit der
Salatgurke Nägel in Wände schlagen kannst, dann ist das auch nicht richtig.
Da kannst du 100 mal anderer Ansicht sein, dass ist einfach Fakt.
Der Vergleich hinkt, die Telekom stellt nur fest, dass es kein Gewährleistungsfall ist, du aber alternativ vom Hersteller versuche kannst Garantie oder Kulanz zu bekommen. Damit hat aber der Händler rein gar nichts zu tun.
Ich wäre entsetzt wenn ein Elektrofachhändler dir nicht genau diesen Hinweis auch geben würde - und trotzdem wird der deine unbegründete Gewährleistungsanmeldung ablehnen.
sei mir nicht böse, aber auch hier wird klar, dass du die Zusammenhänge zwischen Gewährleistung und Garantie nicht durchdringst und daher zu den falchen Schlussfolgerungen kommst.
Du kündigst den Vertrag - ist dein Recht. Wie schon geschrieben wird sich aber kein anderer Provider in der Situation anders verhalten.
Aus dem ganz einfachen Grund - weil es keinen Fehler im Verhalten gibt
Wenn dir deine Smartwatch mit IP68 absäuft wird es sich im übrigen genau so verhalten wie mit der Kinderuhr, sofern diese nicht zusätzlich noch ein übergeordnetes Zertifkat besitzt - IP68 definiert im übrigen nur die Mindestanforderungen und nicht die Maximalen.
einfach mal emotionslos lesen
https://www.bopla.de/technische-daten/technische-informationen/schutzarten/ip-68
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