Warum ist der Kundenservice der Telekom strukturell so kundenfeindlich organisiert?

vor 3 Tagen

Ich versuche seit Tagen, ein eigentlich simples, aber dringendes Problem zu klären. Und ich scheitere nicht am Defekt, sondern an Ihrem System.

Es ist faktisch unmöglich, eine passende Kontaktmöglichkeit für ein konkretes Anliegen zu finden. Weder telefonisch noch in der Magenta App. Stattdessen klickt man sich durch endlose Standardfragen, die am eigentlichen Problem komplett vorbeigehen. Als Kunde mit einem akuten Defekt hat man dafür schlicht keine Zeit und keine Nerven.

Wenn man dann endlich jemanden erreicht, fehlt es häufig an Entscheidungskompetenz. Anliegen werden weitergereicht, ohne Lösung, ohne klare Zuständigkeit. Man muss sein Problem immer wieder neu erklären. Teilweise kommen massive Sprachprobleme hinzu. Am Ende weiß niemand, wer verantwortlich ist, aber der Kunde hängt weiter fest.

Konkret geht es um ein neues iPhone 17 Pro Max. Regulär genutzt, nicht beschädigt, immer mit Originalzubehör. Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

Und ja, das macht wütend. Wir reden hier über ein hochpreisiges Gerät, von dem Alltag und Arbeit abhängen. Und wir reden über einen Kunden, der seit Jahren mehrere Verträge bei Ihnen hat und regelmäßig viel Geld zahlt. Trotzdem fühlt man sich nicht ernst genommen, sondern ausgebremst.

Meine ernst gemeinte Frage ist daher keine Provokation, sondern Frust:

Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

So verliert man Vertrauen. Und genau so verliert man Kunden.

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vor 2 Tagen

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    • vor 3 Tagen

      mikaschmika

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Ich versuche seit Tagen, ein eigentlich simples, aber dringendes Problem zu klären. Und ich scheitere nicht am Defekt, sondern an Ihrem System.

      Es ist faktisch unmöglich, eine passende Kontaktmöglichkeit für ein konkretes Anliegen zu finden. Weder telefonisch noch in der Magenta App. Stattdessen klickt man sich durch endlose Standardfragen, die am eigentlichen Problem komplett vorbeigehen. Als Kunde mit einem akuten Defekt hat man dafür schlicht keine Zeit und keine Nerven.

      Wenn man dann endlich jemanden erreicht, fehlt es häufig an Entscheidungskompetenz. Anliegen werden weitergereicht, ohne Lösung, ohne klare Zuständigkeit. Man muss sein Problem immer wieder neu erklären. Teilweise kommen massive Sprachprobleme hinzu. Am Ende weiß niemand, wer verantwortlich ist, aber der Kunde hängt weiter fest.

      Konkret geht es um ein neues iPhone 17 Pro Max. Regulär genutzt, nicht beschädigt, immer mit Originalzubehör. Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Und ja, das macht wütend. Wir reden hier über ein hochpreisiges Gerät, von dem Alltag und Arbeit abhängen. Und wir reden über einen Kunden, der seit Jahren mehrere Verträge bei Ihnen hat und regelmäßig viel Geld zahlt. Trotzdem fühlt man sich nicht ernst genommen, sondern ausgebremst.

      Meine ernst gemeinte Frage ist daher keine Provokation, sondern Frust:

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      So verliert man Vertrauen. Und genau so verliert man Kunden.

      mikaschmika

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Was du vermutlich willst ist ein Vorabtausch und dazu gibt es kein Gesetz was den Händler dazu verpflichtet.

      Was hindert dich daran die von der Telekom angebotenen Möglichkeiten zu nutzen?

      mikaschmika

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      Ich versuche seit Tagen, ein eigentlich simples, aber dringendes Problem zu klären. Und ich scheitere nicht am Defekt, sondern an Ihrem System.

      Es ist faktisch unmöglich, eine passende Kontaktmöglichkeit für ein konkretes Anliegen zu finden. Weder telefonisch noch in der Magenta App. Stattdessen klickt man sich durch endlose Standardfragen, die am eigentlichen Problem komplett vorbeigehen. Als Kunde mit einem akuten Defekt hat man dafür schlicht keine Zeit und keine Nerven.

      Wenn man dann endlich jemanden erreicht, fehlt es häufig an Entscheidungskompetenz. Anliegen werden weitergereicht, ohne Lösung, ohne klare Zuständigkeit. Man muss sein Problem immer wieder neu erklären. Teilweise kommen massive Sprachprobleme hinzu. Am Ende weiß niemand, wer verantwortlich ist, aber der Kunde hängt weiter fest.

      Konkret geht es um ein neues iPhone 17 Pro Max. Regulär genutzt, nicht beschädigt, immer mit Originalzubehör. Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Und ja, das macht wütend. Wir reden hier über ein hochpreisiges Gerät, von dem Alltag und Arbeit abhängen. Und wir reden über einen Kunden, der seit Jahren mehrere Verträge bei Ihnen hat und regelmäßig viel Geld zahlt. Trotzdem fühlt man sich nicht ernst genommen, sondern ausgebremst.

      Meine ernst gemeinte Frage ist daher keine Provokation, sondern Frust:

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      So verliert man Vertrauen. Und genau so verliert man Kunden.

      mikaschmika

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      Warum ist das ein Sonderfall? Du hast ein defektes Gerät, das passiert vielen Menschen, ist nix besonderes.

      Dafür gib es ja Gewährleistung und Garantie

      10

      von

      vor 3 Tagen

      @Maria R.

      Hallo Maria,

      ich habe meine hinterlegten Daten und die Rufnummer nochmals überprüft, alles ist korrekt.

      Bitte melde dich noch einmal bei mir, damit wir das Anliegen weiter klären können.

      Viele Grüße

      Mika

      0

      von

      vor 3 Tagen

      Guten Abend @mikaschmika

       

      vielen Dank, dass du uns die ganzen Paragrafen raus gesucht hast. Wir haben hier auch gar keine anderen Grundlagen, doch es besteht grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung, wie du auch selbst angeführt hast.

       

      Daher bieten wir im Rahmen der Gewährleistung zunächst die Reparatur oder Austauschgeräte an, bevor ein Rücktritt eingeräumt wird. Tatsächlich kann man sich das vorher nicht aussuchen, die Experten die das Gerät untersuchen entscheiden ob eine Reparatur ausreichend ist, oder ein Austauschgerät notwendig ist. 

       

      Die Prüfung findet also im Rahmen der Gewährleistung statt, um eine Nacherfüllung leisten zu können. 

       

      Leider kann ich dir hier nichts anderes anbieten, als den Serviceauftrag zur Prüfung, auch wenn du den direkten Austausch wünschst. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

       

       

      von

      vor 2 Tagen

      Diandra

      doch es besteht grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung, wie du auch selbst angeführt hast.

      Guten Abend @mikaschmika

       

      vielen Dank, dass du uns die ganzen Paragrafen raus gesucht hast. Wir haben hier auch gar keine anderen Grundlagen, doch es besteht grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung, wie du auch selbst angeführt hast.

       

      Daher bieten wir im Rahmen der Gewährleistung zunächst die Reparatur oder Austauschgeräte an, bevor ein Rücktritt eingeräumt wird. Tatsächlich kann man sich das vorher nicht aussuchen, die Experten die das Gerät untersuchen entscheiden ob eine Reparatur ausreichend ist, oder ein Austauschgerät notwendig ist. 

       

      Die Prüfung findet also im Rahmen der Gewährleistung statt, um eine Nacherfüllung leisten zu können. 

       

      Leider kann ich dir hier nichts anderes anbieten, als den Serviceauftrag zur Prüfung, auch wenn du den direkten Austausch wünschst. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

       

       

      Diandra

      doch es besteht grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung, wie du auch selbst angeführt hast.

      Richtig, und grundsätzlich hat der Käufer die Wahl wie diese erfolgt, also ob er einer Nachbesserung zustimmt oder einer Nachlieferung, aka neuem Gerät.

      Und genau das bemängelt @mikaschmika dass ihm dieses Wahlrecht schwer gemacht wird.

       Diandra

      Tatsächlich kann man sich das vorher nicht aussuchen,

      Guten Abend @mikaschmika

       

      vielen Dank, dass du uns die ganzen Paragrafen raus gesucht hast. Wir haben hier auch gar keine anderen Grundlagen, doch es besteht grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung, wie du auch selbst angeführt hast.

       

      Daher bieten wir im Rahmen der Gewährleistung zunächst die Reparatur oder Austauschgeräte an, bevor ein Rücktritt eingeräumt wird. Tatsächlich kann man sich das vorher nicht aussuchen, die Experten die das Gerät untersuchen entscheiden ob eine Reparatur ausreichend ist, oder ein Austauschgerät notwendig ist. 

       

      Die Prüfung findet also im Rahmen der Gewährleistung statt, um eine Nacherfüllung leisten zu können. 

       

      Leider kann ich dir hier nichts anderes anbieten, als den Serviceauftrag zur Prüfung, auch wenn du den direkten Austausch wünschst. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

       

       

      Diandra

      Tatsächlich kann man sich das vorher nicht aussuchen,

      diese Aussage widerspricht dem BGB, mit solchen Formulierungen solltet ihr aufpassen denn damit macht ihr euch angreifbar.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Was sind denn IMEI -Probleme ? und wie könnte es dazu kommen ???

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      8

      von

      vor 3 Tagen

      Ja ChatGPT ist schon toll-diese Zeilen gibt es sogar in der free Version...

      0

      von

      vor 3 Tagen

      gbenn2002

      Ja ChatGPT ist schon toll-diese Zeilen gibt es sogar in der free Version

      Ja ChatGPT ist schon toll-diese Zeilen gibt es sogar in der free Version...

      gbenn2002

      Ja ChatGPT ist schon toll-diese Zeilen gibt es sogar in der free Version

      Trifft hier nicht zu.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      mikaschmika

      @CobraCane 

      Du verwechselst zwei Dinge: technische Ursachenprüfung und rechtliche Beweislast

      @CobraCane 

      Du verwechselst zwei Dinge: technische Ursachenprüfung und rechtliche Beweislast.

      Im Kaufrecht steht die Rechtslage von Anfang an fest. Tritt ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Das ist keine offene Frage, die erst durch eine Prüfung entschieden wird.

      Die Telekom darf das Gerät untersuchen, aber nur, um diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen. Sie darf nicht so tun, als müsse erst geprüft werden, ob überhaupt Gewährleistung gilt. Dein Versicherungsbeispiel passt deshalb nicht, weil dort die Anspruchsvoraussetzung ungeklärt ist, hier aber gesetzlich bereits feststeht.

      Kurz gesagt: Gewährleistung gilt zuerst. Die Prüfung kommt danach und dient nur dem Gegenbeweis.

      mikaschmika

      @CobraCane 

      Du verwechselst zwei Dinge: technische Ursachenprüfung und rechtliche Beweislast

      Ich bin mir sicher dass ich da Nix verwechsle, weiterhin bin ich mir ziemlich sicher dass du dir da einiges zurechtbiegen willst wie du es gerne hätte.

      Kleiner Tipp:

      Manche Leute studieren Jura über viele Jahre, so wie du schriebst gehörst du nicht dazu, meinst aber dich auf die selbe Ebene stellen zu können und anhand von etwas Text dir alles so hinbiegen zu können wie du es brauchst.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      mikaschmika

      Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Ich versuche seit Tagen, ein eigentlich simples, aber dringendes Problem zu klären. Und ich scheitere nicht am Defekt, sondern an Ihrem System.

      Es ist faktisch unmöglich, eine passende Kontaktmöglichkeit für ein konkretes Anliegen zu finden. Weder telefonisch noch in der Magenta App. Stattdessen klickt man sich durch endlose Standardfragen, die am eigentlichen Problem komplett vorbeigehen. Als Kunde mit einem akuten Defekt hat man dafür schlicht keine Zeit und keine Nerven.

      Wenn man dann endlich jemanden erreicht, fehlt es häufig an Entscheidungskompetenz. Anliegen werden weitergereicht, ohne Lösung, ohne klare Zuständigkeit. Man muss sein Problem immer wieder neu erklären. Teilweise kommen massive Sprachprobleme hinzu. Am Ende weiß niemand, wer verantwortlich ist, aber der Kunde hängt weiter fest.

      Konkret geht es um ein neues iPhone 17 Pro Max. Regulär genutzt, nicht beschädigt, immer mit Originalzubehör. Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Und ja, das macht wütend. Wir reden hier über ein hochpreisiges Gerät, von dem Alltag und Arbeit abhängen. Und wir reden über einen Kunden, der seit Jahren mehrere Verträge bei Ihnen hat und regelmäßig viel Geld zahlt. Trotzdem fühlt man sich nicht ernst genommen, sondern ausgebremst.

      Meine ernst gemeinte Frage ist daher keine Provokation, sondern Frust:

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      So verliert man Vertrauen. Und genau so verliert man Kunden.

      mikaschmika

      Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      @mikaschmika Oder was auch sein kann ist, dass Fusseln aus z.B. der Hosentasche in die Buchse reingeraten sind, da hilft u.U. z.B. ausblasen. Das würde ich auf jeden Fall mal probieren.

      Falls mechanische Belastung draufgekommen sein sollte, dann kann natürlich auch so ein Defekt entstehen - der nicht zwingend von Gewährleistung abgedeckt ist.

      Beides würde natürlich im Rahmen einer Reklamation bei der Untersuchung rauskommen. Ob diese Fälle im Rahmen einer Sachmängelhaftung kostenlos reguliert werden oder kostenpflichtig kann ich nicht sagen. 

      1

      von

      vor 3 Tagen

      muc80337_2

      Oder was auch sein kann ist, dass Fusseln aus z.B. der Hosentasche in die Buchse reingeraten sind, da hilft u.U. z.B. ausblasen.

      mikaschmika

      Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Ich versuche seit Tagen, ein eigentlich simples, aber dringendes Problem zu klären. Und ich scheitere nicht am Defekt, sondern an Ihrem System.

      Es ist faktisch unmöglich, eine passende Kontaktmöglichkeit für ein konkretes Anliegen zu finden. Weder telefonisch noch in der Magenta App. Stattdessen klickt man sich durch endlose Standardfragen, die am eigentlichen Problem komplett vorbeigehen. Als Kunde mit einem akuten Defekt hat man dafür schlicht keine Zeit und keine Nerven.

      Wenn man dann endlich jemanden erreicht, fehlt es häufig an Entscheidungskompetenz. Anliegen werden weitergereicht, ohne Lösung, ohne klare Zuständigkeit. Man muss sein Problem immer wieder neu erklären. Teilweise kommen massive Sprachprobleme hinzu. Am Ende weiß niemand, wer verantwortlich ist, aber der Kunde hängt weiter fest.

      Konkret geht es um ein neues iPhone 17 Pro Max. Regulär genutzt, nicht beschädigt, immer mit Originalzubehör. Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      Nach geltendem Recht habe ich als Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. Die Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts ist gesetzlich vorgesehen. Trotzdem wehrt sich die Telekom mit Formularen, Verweisen und künstlichen Hürden, statt einfach Verantwortung zu übernehmen und das Problem zu lösen.

      Und ja, das macht wütend. Wir reden hier über ein hochpreisiges Gerät, von dem Alltag und Arbeit abhängen. Und wir reden über einen Kunden, der seit Jahren mehrere Verträge bei Ihnen hat und regelmäßig viel Geld zahlt. Trotzdem fühlt man sich nicht ernst genommen, sondern ausgebremst.

      Meine ernst gemeinte Frage ist daher keine Provokation, sondern Frust:

      Warum bekommt die Telekom es nicht hin, bei genau solchen Standardfällen einen klaren, erreichbaren und lösungsorientierten Kundenservice bereitzustellen?

      So verliert man Vertrauen. Und genau so verliert man Kunden.

      mikaschmika

      Von einem Tag auf den anderen lädt das Gerät nicht mehr. Das ist kein Bedienfehler, sondern ein offensichtlicher Sachmangel.

      @mikaschmika Oder was auch sein kann ist, dass Fusseln aus z.B. der Hosentasche in die Buchse reingeraten sind, da hilft u.U. z.B. ausblasen. Das würde ich auf jeden Fall mal probieren.

      Falls mechanische Belastung draufgekommen sein sollte, dann kann natürlich auch so ein Defekt entstehen - der nicht zwingend von Gewährleistung abgedeckt ist.

      Beides würde natürlich im Rahmen einer Reklamation bei der Untersuchung rauskommen. Ob diese Fälle im Rahmen einer Sachmängelhaftung kostenlos reguliert werden oder kostenpflichtig kann ich nicht sagen. 

      muc80337_2

      Oder was auch sein kann ist, dass Fusseln aus z.B. der Hosentasche in die Buchse reingeraten sind, da hilft u.U. z.B. ausblasen.

      Stimmt, obwohl man sagen muss, dass es seit den USB-C Buchsen deutlich besser geworden ist. Dennoch kann man es nicht ausschließen. Was auch dageben hilft, ist die Buchse mit einem Zahnstocher vorsichtig zu reinigen, bzw. die Fussel "herauszukratzen".

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Ist denn kabelloses Laden möglich?

      0

    • vor 3 Tagen

      @mikaschmika  mal ne dumme Frage: warum sollte jemand vorab ein Ersatzgerät zuschicken ohne vorab geprüft zu haben, woran der Fehler überhaupt liegt ?

      Könnte ja durchaus das Kabel oder die Buchse sein.

      Und was spricht dagegen, ein Gerät überprüfen zu lassen, was ja sowieso nicht genutzt werden kann, weil es ja nicht geladen wird ?

      3

      von

      vor 2 Tagen

      @Smart-und-Clever  Apple macht so etwas im Rahmen von Apple Care. Du bekommst ein Austauschgerät und hast dann 10 Tage Zeit dein altes Gerät zurückzusenden. Deine Kreditkarte wird für diese Zeit mit einer Kaution belastet. 

      0

      von

      vor 2 Tagen

      @Emma-Kiel ja, weil man auch für Apple care extra zahlt.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      @Smart-und-Clever ich habe nur auf deine Frage geantwortet. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      @mikaschmika , bei einem iPhone 17 Pro Max gilt doch die einjährige Herstellergarantie direkt von Apple. Die Garantie beginnt mit dem Aktivierungsdatum des Gerätes und kann direkt im Apple-Account abgefragt werden. Dies gilt unabhängig davon, wo das Gerät gekauft wurde. Hier wäre es vermutlich sinnvoller, sich direkt an Apple zu wenden, da die Telekom letztlich auch nur an Apple vermitteln würde. Die Herstellergarantie gilt vorrangig gegenüber der Gewährleistung der Telekom. Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe und werden hier von Dir begrifflich verwechselt. Allerdings bedeutet das Recht auf Nacherfüllung bei einem Defekt nicht automatisch ein Ersatzgerät, es kann auch eine Reparatur durch Apple  infrage kommen - vermutlich wird Apple bei einem Hardware-Fehler jedoch ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.

      (P.S.: Davon unberührt bleibt natürlich die Fragestellung nach dem hier vermissten Kundenservice. Ich nehme aber an, dass die Priorität des Anliegens bei der benötigten Hilfe zum defekten Gerät liegen dürfte, wofür innerhalb des Garantiezeitraumes Apple als Hersteller der geeignetere Ansprechpartner ist - und über den Apple-Account auch direkt zu kontaktieren.)

      0

      4

      von

      vor 2 Tagen

      @der_Lutz , rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen. Fremde Eingriffe würden auch zu einem Erlöschen der Garantie führen. Es ergibt aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sich hier mit der Telekom herumzustreiten, wenn bei Apple ganz einfach und direkt die Garantie in Anspruch genommen werden kann. Jeder iPhone-Nutzer hat einen Kundenaccount, wo die Gerätenummer und das exakte Ablaufdatum der Garantie vermerkt ist sowie auch direkt ein Kontakt zum Apple-Kundenservice aufgenommen werden kann.

      Gemäß § 439 Abs. 4 BGB gilt Folgendes:

      „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung…“

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein, wenn es sich nur um einen geringen bzw. leicht zu reparierenden Fehler handeln sollte. Außerdem war das Gerät bereits in Gebrauch, weshalb ja auch zu prüfen wäre, ob sachgemäß damit umgegangen worden ist. Ein vorbehaltloses Umtauschrecht gibt es also nicht.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      Pink*Panther

      rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall.

      @der_Lutz , rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen. Fremde Eingriffe würden auch zu einem Erlöschen der Garantie führen. Es ergibt aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sich hier mit der Telekom herumzustreiten, wenn bei Apple ganz einfach und direkt die Garantie in Anspruch genommen werden kann. Jeder iPhone-Nutzer hat einen Kundenaccount, wo die Gerätenummer und das exakte Ablaufdatum der Garantie vermerkt ist sowie auch direkt ein Kontakt zum Apple-Kundenservice aufgenommen werden kann.

      Gemäß § 439 Abs. 4 BGB gilt Folgendes:

      „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung…“

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein, wenn es sich nur um einen geringen bzw. leicht zu reparierenden Fehler handeln sollte. Außerdem war das Gerät bereits in Gebrauch, weshalb ja auch zu prüfen wäre, ob sachgemäß damit umgegangen worden ist. Ein vorbehaltloses Umtauschrecht gibt es also nicht.

      Pink*Panther

      rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall.

      @Pink*Panther Ich würde während der ersten 12 Monate nach Kauf im Einzelfall genau abwägen ob ich die Gewährleistung des Verkäufers oder die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen möchte. Beides hat Vor- und Nachteile.

      Wähle ich beispielsweise die Garantie des Herstellers kurz nach Kauf, dann habe ich häufig die Portokosten selbst zu tragen, falls der Hersteller Regulierung basierend auf Garantie ablehnt weiteres Trara - und nach einem Tausch auf Garantie m.E. keinen Gewährleistungsanspruch mehr gegenüber dem Verkäufer (weil ich ja dann nicht mehr das verkaufte Gerät habe, andere Seriennummer und ggf. IMEI ).

      Im Falle eine iPhone - ich selbst würde da vermutlich zwei U-Bahnstationen zum Marienplatz in München fahren und im apple store mal die Lage sondieren und dann entscheiden. Aber das ist für die meisten nicht so einfach machbar wie ich das kann (weil ich so nahe dran wohne)

      von

      vor 2 Tagen

      Pink*Panther

      rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen.

      @der_Lutz , rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen. Fremde Eingriffe würden auch zu einem Erlöschen der Garantie führen. Es ergibt aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sich hier mit der Telekom herumzustreiten, wenn bei Apple ganz einfach und direkt die Garantie in Anspruch genommen werden kann. Jeder iPhone-Nutzer hat einen Kundenaccount, wo die Gerätenummer und das exakte Ablaufdatum der Garantie vermerkt ist sowie auch direkt ein Kontakt zum Apple-Kundenservice aufgenommen werden kann.

      Gemäß § 439 Abs. 4 BGB gilt Folgendes:

      „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung…“

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein, wenn es sich nur um einen geringen bzw. leicht zu reparierenden Fehler handeln sollte. Außerdem war das Gerät bereits in Gebrauch, weshalb ja auch zu prüfen wäre, ob sachgemäß damit umgegangen worden ist. Ein vorbehaltloses Umtauschrecht gibt es also nicht.

      Pink*Panther

      rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen.

      darum im Rahmen der Gewährleistung auf Neulieferung (korrekterweise Nachlieferung) bestehen und fertig.

      Pink*Panther

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein,

      @der_Lutz , rechtlich vorrangig mag die Garantie zwar nicht sein, aber fachlich vorrangig und sinnvoller ist sie auf jeden Fall. Ich würde meine Apple-Geräte jedenfalls nur den Fachleuten des Herstellers zur Prüfung und ggfs. Reparatur anvertrauen. Fremde Eingriffe würden auch zu einem Erlöschen der Garantie führen. Es ergibt aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sich hier mit der Telekom herumzustreiten, wenn bei Apple ganz einfach und direkt die Garantie in Anspruch genommen werden kann. Jeder iPhone-Nutzer hat einen Kundenaccount, wo die Gerätenummer und das exakte Ablaufdatum der Garantie vermerkt ist sowie auch direkt ein Kontakt zum Apple-Kundenservice aufgenommen werden kann.

      Gemäß § 439 Abs. 4 BGB gilt Folgendes:

      „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung…“

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein, wenn es sich nur um einen geringen bzw. leicht zu reparierenden Fehler handeln sollte. Außerdem war das Gerät bereits in Gebrauch, weshalb ja auch zu prüfen wäre, ob sachgemäß damit umgegangen worden ist. Ein vorbehaltloses Umtauschrecht gibt es also nicht.

      Pink*Panther

      Das dürfte in diesem Fall angesichts des überdurchschnittlich hohen Preises für ein aktuelles iPhone 17 Pro Max zutreffend sein,

      ganz sicher nicht, zeigt nur dass du vermutlich keine Ahnung von der Materie hast oder/und dich auch nicht rudimentär damit befasst hast.

      Gerade zu diesem Aspekt gibt es genügend Urteile die die Richtung klar vorgeben, ein Standardgerät wie so ein Handy fällt, unabhängig vom Preis, nicht unter die Ausnahme die im Gesetz vorgegeben wurden.

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