Gelöst

Umzug, neuer Vermieter schreibt Anschluss vor und ist Bestandteil des Mietvertrages

vor 5 Jahren

Wir ziehen um. Wir hatten bis jetzt einen Telekom-Vertrag. Festnetz und internet. In der neuen Wohnung ist Kabelanschluss eines anderen Anbieters. Dieser ist Bestandteil des Mietvertrages! Telekom will mich aus bestehenden Vertrag nicht entlassen und ich soll bis Ende der Laufzeit, noch 9 Monate!!, weiter zahlen! Das heisst, ich würde 9 Monate doppelte Gebühren zahlen!?!?!?!? Wo gibts denn sowas???? Hilfe!

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    vor 5 Jahren

    Hast du denn bereits mal einen Umzug in Auftrag gegeben? Wenn die Telekom den Anschluss dort nicht bereit stellen kann, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig beendet werden.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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    vor 5 Jahren

    jpk06651

    Telekom will mich aus bestehenden Vertrag nicht entlassen und ich soll bis Ende der Laufzeit, noch 9 Monate!!, weiter zahlen! Das heisst, ich würde 9 Monate doppelte Gebühren zahlen!?!?!?!? Wo gibts denn sowas???? Hilfe!

    Telekom will mich aus bestehenden Vertrag nicht entlassen und ich soll bis Ende der Laufzeit, noch 9 Monate!!, weiter zahlen! Das heisst, ich würde 9 Monate doppelte Gebühren zahlen!?!?!?!? Wo gibts denn sowas???? Hilfe!

    jpk06651

    Telekom will mich aus bestehenden Vertrag nicht entlassen und ich soll bis Ende der Laufzeit, noch 9 Monate!!, weiter zahlen! Das heisst, ich würde 9 Monate doppelte Gebühren zahlen!?!?!?!? Wo gibts denn sowas???? Hilfe!



    Nicht in Deutschland.

    Entweder dein Anschluss kann 1 zu 1 umziehen dann kannst du ihn auch weiternutzen oder du kannst mit Dreimonatsfrist zum Monatsende kündigen.

     

    Der andere Vertrag ist dafür absolut irrelevant hier kann und darfst du lediglich dein Vertragsverhältnis mit der Telekom betrachten.

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    von

    vor 5 Jahren

    Und wenn der Vermieter es nicht zulässt, ist der Anschluss nicht schaltbar.

    Das wird aber die Telekom mit dem Vermieter klären.

    Es ist in jedem Fall ein Umzugsauftrag erforderlich.

    Ansonsten blockst Du in der alten Wohnung den Anschluss bis zum Ende der MVLZ - mal abgesehen davon, dass Du solange auch den Zahlemann gibst.

    Uneingeloggter Nutzer

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