Gelöst
24 Monatsvertrag bei Nutzung des Samsung Coupons untergejubelt.
vor 11 Monaten
Ich habe im letzten März einen Samsung Fernseher gekauft und hatte dort ein Jahr Magenta TV umsonst. Dies war auch so beworben, dass es an keine weiteren Bedingungen geknüpft war.
Beim Einlösen ist aber scheinbar ein 24 Monatsvertrag entstanden, der aber in den ersten 12 Monaten täglich kündbar war.
Wörtlich heisst es, dass der Tarif im Aktionszeitraum täglich kündbar ist, ohne das der Aktionszeitraum irgendwo näher definiert ist.
Damit habe ich ein paar Probleme:
1) Denke nicht, dass das nach §309 sauber ist, da es ja nicht wirklich ein 24 Monatsvertrag war, wenn ich ihn in den ersten 12 Monaten jederzeit kündigen konnte. Mindestlaufzeit demnach 1 Tag, danach darf um maximal einen Monat verlängert werden
2) Finde es sowieso problematisch, dass die Einlösung des Gutscheins an einen solchen Vertrag gekoppelt wird und man nach Ablauf der Umsonstmonate in die Abofalle rutscht, die es ja so eigentlich nichtmehr geben sollte.
3) Habe einen Telekom Glasfaser Tarif und würde Magenta TV natürlich in dem Tarif direkt buchen wollen, das ging aber damals auch nicht, da der Gutschein nur mit einem zweiten Kundenkonto einzulösen war.
Bis jetzt sehr uneinsichtiger Kundenservice, hoffe hier auf etwas mehr Kundenorientierung. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich es glaub ich aus Prinzip mal gerichtlich klären, ob das nach §309 überhaupt zulässig ist, das ich einen Vertrag heute mit einer Frist von einem Tag kündigen kann, am nächsten Tag das ganze aber eine Frist von 12 Monaten hat und damit nicht eigentlich die Regel für faire Verbraucherverträge ganz bewusst umschifft wird.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Monaten
Hallo Freunde der Sonne,
ich habe endlich die Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten. 😱😱😱😱
Die Aktion ist rechtlich auf jeden Fall korrekt.
Hier wurde tatsächlich ein 24-Monatsvertag abgeschlossen. In der Auftragsbestätigung sind die 24 Monate MVLZ , der Preisvorteil (0 € Monat 1-12) und der Preis ab dem 13. Monat klar ersichtlich.
Da die Angaben im Bestellprozess genauso ersichtlich sind, haben wir hier kein Problem.
Der BGB $309 kommt hier daher nicht zum Tragen.
Freundliche Grüße
Finn A.
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Antwort
von
vor 9 Monaten
nun sitze es noch aus und feddich.
muss er doch gar nicht, die Telekom ist doch seinem Wunsch nach Kündigung gefolgt
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hast meinen Post aber schon gelesen oder?
Da der Aktionszeitraum nicht sauber eingegrenzt ist, war der Tarif auch nach den 12 Monaten noch kündbar.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hast meinen Post aber schon gelesen oder?
Du hast doch auch die Antwort der Telekom gelesen.
Wenn es nun keine übereinstimmende Rechtsauffassung zwischen euch gibt, dann bleibt dir nur der Gang zum Anwalt.
Der Screenshot ist auch nur eine Bestandsansicht, die AB mag mehr oder andere Informationen enthalten haben.
So ganz fremd scheint dir der Aktionszeitraum ja auch nicht zu sein, denn bereits im ersten Beitrag hast du geschrieben:
der aber in den ersten 12 Monaten täglich kündbar war.
Die Mindeslaufzeit und die reguläre Kündigungsfirst wurde klar erwähnt.
Man hat dir lediglich ein Sonderkündigungsrecht für eine gewisse Zeitspanne angeboten.
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