Fehlinformation von Mitarbeitern!

2 years ago

Hallo, 

Ich ziehe bald zu meinem Freund, er hat in seiner Wohnung bereits einen Internet Vertrag, jedoch bei einem anderen Anbieter. Ich habe mehrfach telefonisch und auch via Chat gefragt, ob dennoch eine Sonderkündigung möglich ist. Man bestätigte mir das immer wieder. Ich kündigte heute also meinen Vertrag und bekomme die Nachricht, dass das doch nicht geht.... ich ruf an und man sagt mir wieder, dass wohl ein Systemfehler vorliegt, ich warte, erneuere die Kündigung auf Wunsch des Mitarbeiters, bis er mir nach fast 20min Telefonat sagt "Ja, ne geht doch nicht, weil dein Freund nicht bei der Telekom ist." ..... Ich fühle mich betrogen, da mir von Telekomseiten mehrfach gesagt wurde es würde gehen. In meinen Augen ist das XXXX. Was kann ich dagegen machen? Der Bundesnetzagentur habe ich bereits geschrieben. 

 

(Es geht mir gar nicht darum ob es via Sonderkündigung geht oder nicht, sondern darum, dass man mich offensichtlich fehlinformiert hat)

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    • 2 years ago

      @ConnyBrandt kein Betrug, in der AGB steht doch die Mindestvertragslaufzeit und danach kannst du kündigen. Sonderk. gibt es nur in den dort gennanten Fällen.

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      Answer

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      2 years ago

      Das ändert aber dennoch nichts daran, dass die Mitarbeiter mich falsch informiert haben und mir einen anderen Sachverhalt weiß machen wollten.

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      2 years ago

      ConnyBrandt

      Das ändert aber dennoch nichts daran, dass die Mitarbeiter mich falsch informiert haben und mir einen anderen Sachverhalt weiß machen wollten.

      Das ändert aber dennoch nichts daran, dass die Mitarbeiter mich falsch informiert haben und mir einen anderen Sachverhalt weiß machen wollten.

      ConnyBrandt

      Das ändert aber dennoch nichts daran, dass die Mitarbeiter mich falsch informiert haben und mir einen anderen Sachverhalt weiß machen wollten.


      Eine fehlerhafte Information ist kein Betrug. Betrug ist eine Straftat, deren Charakteristika im Strafgesetzbuch (StGB) in §263 beschrieben sind.

      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

      Wer anderen vorwirft zu betrügen, obwohl dies objektiv nicht zutrifft, kann selbst vor Gericht landen. Z. B. wegen falscher Verdächtigung gemäß StGB §164 oder nach §187 Verleumdung. Unter Umständen kommen noch Schadenersatzansprüche wegen Geschäftsschädigung und Kreditgefährdung hinzu. Also sollte man mit dem Vorwurf, insbesondere in der Öffentlichkeit, schon vorsichtig sein. Nebenbei: öffentlicher als im Internet geht es kaum. Anders als am Stammtisch können das nämlich sehr viele Menschen mitbekommen und ggf. falsche Schlüsse ziehen. 

      Unlogged in user

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    • 2 years ago

      Hallo @ConnyBrandt 

       

      Eine Sonderkündigungsrecht gibt es da nicht.

      Du musst einen Umzug nach TKG beantragen.

       

      Wenn die Telekom nicht schalten kann, dann gewährt dir die Telekom ein Sonderkündigungsrecht.

      Ansonsten wird eine zweite TAE Dose montiert.

       

       

      Den Umzug musst du so oder so beantragen, der Anschluss nicht blockiert wird

       

      Es gibt die Haushaltzusammenführung. Aber nur, wenn dein Freund auch bei der Telekom gewesen wäre

       

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      Answer

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      2 years ago

      ConnyBrandt

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes

      Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      ConnyBrandt

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes

      Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?


      Ruf bei der Hotline an und einen Umzug nach TKG machen und du bist draußen nach 4 Wochen @ConnyBrandt 

      Answer

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      2 years ago

      ConnyBrandt

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes

      Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      ConnyBrandt

      Kannst da das bitte genauer ausführen? Die Telekom könnte in dem Haus schalten, aber die Leitung in diese Wohnung ist ja bereits blockiert von dem Anbieter meines Freundes

      Wie kann ich einen Umzug nach TKG beantragen? Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?


      Dann baut man dir halt eine zweite Leitung und Dose in der Wohnung wenn der Hausanschluss das hergeben sollte. So einfach ist das. 

       

      Answer

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      2 years ago

      Marius AD

      . . . . Aber wundere dich dann nicht, dass du eine Telefondose im Keller hängen hast bei dem Umzugstermin weil man keine 2 Anschlüsse über ein einfaches Kabel schalten wird und weiter für den Anschluss bezahlst.

      . . . .
      Aber wundere dich dann nicht, dass du eine Telefondose im Keller hängen hast bei dem Umzugstermin weil man keine 2 Anschlüsse über ein einfaches Kabel schalten wird und weiter für den Anschluss bezahlst.

      Marius AD
      . . . .
      Aber wundere dich dann nicht, dass du eine Telefondose im Keller hängen hast bei dem Umzugstermin weil man keine 2 Anschlüsse über ein einfaches Kabel schalten wird und weiter für den Anschluss bezahlst.


      Die Telefondose ( TAE ) im Keller würde aber in einem Mehrfamilienhaus kaum zulässig sein, wenn der Keller nicht zum abgeschlossenen Teil der Wohnung des Anschlussinhabers gehört z.B. in einer Kellerwohnung!

       

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      Answer

      from

    • 2 years ago

      @ConnyBrandt 

      Du gehst ja recht "freizügig" mit dem Begriff "Betrugsmasche" um.

      Wo siehst du den einen Betrug?

       

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    • 2 years ago

      ConnyBrandt

      Der Bundesnetzagentur habe ich bereits geschrieben.

      Der Bundesnetzagentur habe ich bereits geschrieben. 
      ConnyBrandt
      Der Bundesnetzagentur habe ich bereits geschrieben. 

      Dann warte, was die BNA zum Betrug sagt @ConnyBrandt 

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    • 2 years ago

      @ConnyBrandt Wenn dir die Telekom an der neuen Adresse deinen Anschluss bereitstellen kannst hast halt zwei Anschlüsse und kannst die Laufzeit aussitzen. Warum soll denn die Telekom auf die Laufzeit verzichten? Warum kündigt denn nicht der vor Ort wohnende seinen Anschluss?

       

      Diese "Sonderkündigung" gibt es in der Form nicht sondern wäre reine Kulanz wenn man zwei Haushalte zusammenlegt wo jeweils ein Telekom Anschluss vorhanden ist. 

       

      Also wo ist da eine Betrugsmasche? Verträge muss man einhalten, das gilt auch für dich! 

       

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      Answer

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      2 years ago

      ConnyBrandt

      Ja, aber zuvor wurde mir im Chat und auch telefonisch gesagt, dass eine Sonderkündigung geht. Was nun aber nicht der Fall ist, daher muss ich 10 Monate mehr bezahlen als telefonisch und schriftlich im Chat festgehalten wurde. Daher entsteht für mich ein Schaden über mehrere hundert Euro

      Ja, aber zuvor wurde mir im Chat und auch telefonisch gesagt, dass eine Sonderkündigung geht. Was nun aber nicht der Fall ist, daher muss ich 10 Monate mehr bezahlen als telefonisch und schriftlich im Chat festgehalten wurde. Daher entsteht für mich ein Schaden über mehrere hundert Euro
      ConnyBrandt
      Ja, aber zuvor wurde mir im Chat und auch telefonisch gesagt, dass eine Sonderkündigung geht. Was nun aber nicht der Fall ist, daher muss ich 10 Monate mehr bezahlen als telefonisch und schriftlich im Chat festgehalten wurde. Daher entsteht für mich ein Schaden über mehrere hundert Euro

      Wo ist bitte ein Schaden entstanden - oder wärst du nicht zum Freund gezogen, weil du deinen Vertrag nicht kündigen kannst.

      Hättest du gleich die richtige Antwort bekommen - was klar besser gewesen wäre -  hättest  du doch am Ende nicht einen Cent mehr oder weniger in der Tasche als wie es jetzt aussieht.

       

      Das einzige was noch möglich ist ist ein Umzug nach TKG und hoffen, dass der Tarif zu gleichen Bedingungen nicht möglich ist.

      DANN und nur dann hast du dein Sonderkündigungsrecht doch noch.

      Answer

      from

      2 years ago

      ConnyBrandt

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde
      ConnyBrandt
      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Vielleicht habt ihr aber auch nur aneinander vorbeigeredet und so ist es zu Missverständnissen gekommen. „Betrug“ ist schon eine große Keule die in der Öffentlichkeit mit Vorsicht zu genießen ist.

      Sollte in einer Lebensgemeinschaft schon ein Internetvertrag vorhanden sein gibt es nur zwei Varianten.

      1. Vorhandener Internetvertrag beim selben Netzbetreiber. Sonderkündigung wird kulanterweise gewährt.

      2. Vorhandener Internetvertrag bei einem anderen Netzbetreiber. Keine Sonderkündigung.

      Punkt 1 trifft auf dich zu. 
      Nur wenn die Telekom dir an deinem neuen Wohnort/Adresse deinen Vertag nicht bereitstellen kann bist du ebenfalls mit einer Sonderkündigung raus. Kann die Telekom den Anschluss aber bis zur Adresse schalten habt ihr zwei Verträge am Bein. Und meines Wissens nach spielt es keine Rolle ob die Telekom den Vertrag bis zum APL im Keller bereitstellt oder bis in die Wohnung. Denn die Endleitung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters/Eigentümers. In der Regel gibt es aber in der Endleitung in 90% aller Fälle ein freies Adernpaar und somit die Möglichkeit den Anschluss bis in die Wohnung bereitzustellen. Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

      Answer

      from

      2 years ago

      HappyGilmore

      ConnyBrandt Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde ConnyBrandt Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde Vielleicht habt ihr aber auch nur aneinander vorbeigeredet und so ist es zu Missverständnissen gekommen. „Betrug“ ist schon eine große Keule die in der Öffentlichkeit mit Vorsicht zu genießen ist. Sollte in einer Lebensgemeinschaft schon ein Internetvertrag vorhanden sein gibt es nur zwei Varianten. 1. Vorhandener Internetvertrag beim selben Netzbetreiber. Sonderkündigung wird kulanterweise gewährt. 2. Vorhandener Internetvertrag bei einem anderen Netzbetreiber. Keine Sonderkündigung. Punkt 1 trifft auf dich zu.

      ConnyBrandt

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde
      ConnyBrandt
      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Vielleicht habt ihr aber auch nur aneinander vorbeigeredet und so ist es zu Missverständnissen gekommen. „Betrug“ ist schon eine große Keule die in der Öffentlichkeit mit Vorsicht zu genießen ist.

      Sollte in einer Lebensgemeinschaft schon ein Internetvertrag vorhanden sein gibt es nur zwei Varianten.

      1. Vorhandener Internetvertrag beim selben Netzbetreiber. Sonderkündigung wird kulanterweise gewährt.

      2. Vorhandener Internetvertrag bei einem anderen Netzbetreiber. Keine Sonderkündigung.

      Punkt 1 trifft auf dich zu. 

      HappyGilmore
      ConnyBrandt

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde
      ConnyBrandt
      Wie oben bereits geschrieben, geht es nicht darum, dass ich den nicht einhalten will, sondern darum, dass ich mehrfach fehlinformiert wurde

      Vielleicht habt ihr aber auch nur aneinander vorbeigeredet und so ist es zu Missverständnissen gekommen. „Betrug“ ist schon eine große Keule die in der Öffentlichkeit mit Vorsicht zu genießen ist.

      Sollte in einer Lebensgemeinschaft schon ein Internetvertrag vorhanden sein gibt es nur zwei Varianten.

      1. Vorhandener Internetvertrag beim selben Netzbetreiber. Sonderkündigung wird kulanterweise gewährt.

      2. Vorhandener Internetvertrag bei einem anderen Netzbetreiber. Keine Sonderkündigung.

      Punkt 1 trifft auf dich zu. 


      Kleiner Tippfehler? Punkt 1 trifft nicht zu Zwinkernd 

      Unlogged in user

      Answer

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    • 2 years ago

      ConnyBrandt

      Man bestätigte mir das immer wieder. Ich kündigte heute also meinen Vertrag

      Man bestätigte mir das immer wieder. Ich kündigte heute also meinen Vertrag
      ConnyBrandt
      Man bestätigte mir das immer wieder. Ich kündigte heute also meinen Vertrag

      Das eben ist falsch, dass Du gekündigt hast.  Die Telekom prüft, stellt ggf. fest "geht nicht" und räumt Dir dann(!) ein Sonderkündigungsrecht ein.

      Du wolltest nicht kündigen sondern umziehen, dass hättest Du genau so kommunizieren sollen.

       

      ConnyBrandt

      Ich fühle mich betrogen, da mir von Telekomseiten mehrfach gesagt wurde es würde gehen. In meinen Augen ist das Betrug.

      Ich fühle mich betrogen, da mir von Telekomseiten mehrfach gesagt wurde es würde gehen. In meinen Augen ist das Betrug.
      ConnyBrandt
      Ich fühle mich betrogen, da mir von Telekomseiten mehrfach gesagt wurde es würde gehen. In meinen Augen ist das Betrug.

      Es geht ja auch. Halt nicht so, wie Du es angepackt hast.

       

      ConnyBrandt

      Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?
      ConnyBrandt
      Muss ich dafür eine gesonderte Kündigung einreichen?

      Du kannst keine Kündigung einreichen.

      5

      Answer

      from

      2 years ago

      ConnyBrandt

      Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen.

      Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen. 
      ConnyBrandt
      Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen. 

      Bestätigung wofür?

      Über den Eingang der Kündigung?

      Oder wurde der Kündigung jetzt doch statt gegeben? @ConnyBrandt 

      Answer

      from

      2 years ago

      *PazVizsla*

      Ja, zu Laufzeitende

      Ja, zu Laufzeitende Fröhlich 
      *PazVizsla*
      Ja, zu Laufzeitende Fröhlich 

      Davon gehe ich auch aus, oder es steht Eingangsbestätigung auf der Mail 🤷‍♂️

      Answer

      from

      2 years ago

      ConnyBrandt

      Danke für deine schwachsinnige Antwort. Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen.

      Danke für deine schwachsinnige Antwort. Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen. 

      ConnyBrandt

      Danke für deine schwachsinnige Antwort. Ich habe hier über das Kontaktformular meine Kündigung eingereicht und innerhalb weniger Minuten daraufhin die Bestätigung bekommen. 


      Klar, wenn dein Vertrag noch in der 24monatigen Mindestvertraslaufzeit ist, zum Ende dieser MVLZ .

      Wenn der Vertrag bereits außerhalb der MVLZ ist, mit einer Monatsfrist.

      Das hat aber alles nichts mit deinem Zusammenzug zu tun!

      Und nur weil du die Antwort von @falk2010 nicht verstanden hast, ist diese nicht schwachsinnig.

      Du hast ja recht merkwürde Ansichten.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 years ago

      Wenn man oder frau nicht weiß was Begriffe bedeuten sollte man oder frau lieber die Klappe halten und nicht so freizügig damit umgehen. Sorry wenn ich das jetzt so direkt schreibe aber das geht gar nicht.

       

      Betrug setzt voraus sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Mit der Fehlinformation ein Sonderkündigungsrecht zu haben verschafft sich die Telekom oder ein Mitarbeiter keinen Vorteil. Von einem nachzuweisenden Vorsatz will ich gar nicht reden.

       

      Und vielleicht lagen dem Mitarbeiter nicht alle Informationen vor (z.B. dass Dein Freund seinen Vertrag woanders hat) und hat Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Es ist bösartig etwas anderes zu unterstellen.

       

      Ein bisschen eigenständige Recherche im Netz hätte Dir wahrscheinlich auch die notwendige Information gebracht.

      0

    • 2 years ago

      Mal ein anderer Gedanke, wenn Dein Freund zu einem früheren Termin kündigen kann nutzt die Möglichkeit und ziehe mit Deinem Anschluss um (vorausgesetzt ein Umzug geht sonst kommst Du eh raus).

      0

    • 2 years ago

      Hallo @ConnyBrandt , fangen wir erstmal von vorne an. Ich, kann verstehen das man aufgebracht ist und eine Lösung hierfür haben möchte. Ich versuche das ganze mal aufzuräumen. Zunächst einmal, nach dem die Kündigung abgeschickt wurde bekommt man, eine Eingangsbestätigung das ist nicht die Kündigungsbestätigung. Wenn, im Chat die Aussage getroffen wird, ist sicherlich davon auszugehen das die Mitarbeiter von einem TKG Umzug...

       

      Ich zitiere mal von der Verbraucherzentrale: 

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG   steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.

       

      Heißt, ja es steht dir zu aber, die Telekom braucht hierfür die Nachweise zum einen die Ummelde Bestätigung und zum anderen den anderen Vertrag. es wird, sicherlich eine Lösung gefunden. Dafür ist es aber wichtig, das Profil zu vervollständigen mit Kundendaten damit ein Teamie , dich Kontaktieren kann für eine Lösung.

       

      LG

       

      Leon

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      Answer

      from

      2 years ago

      leonwyrwa1

      Verbraucherzentrale

      leonwyrwa1

      Sorry, du solltest auch lesen was du verlinkst und verbreitest!

       

      Answer

      from

      2 years ago

      Stefan

      Es ist aber durchaus nicht klar ob sie belegt sind. Es können durchaus genug Ressourcen frei sein um zwei Anschlüsse in der selben Wohnung zu schalten.

      Es ist aber durchaus nicht klar ob sie belegt sind.  Es können durchaus genug Ressourcen frei sein um zwei Anschlüsse in der selben Wohnung zu schalten.
      Stefan
      Es ist aber durchaus nicht klar ob sie belegt sind.  Es können durchaus genug Ressourcen frei sein um zwei Anschlüsse in der selben Wohnung zu schalten.

      Das sich richtig, und auch klar was gemeint ist, steht da aber so alles nicht: :

       

      Stefan

      leonwyrwa1 dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. leonwyrwa1 dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.

      leonwyrwa1

      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.

      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.  
      leonwyrwa1
      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.  

      Stefan
      leonwyrwa1

      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.

      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.  
      leonwyrwa1
      dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird.  


      Also: 2 Leitungen/Wohnung= Infrastruktur. Die wird auch genutzt. Die eine Hälfte. Also Kündigung möglich trotz "Infrastruktur genutzt".

       

      Und weiter:

      Stefan

      leonwyrwa1 Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. leonwyrwa1 Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.

      leonwyrwa1

      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.

      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.
      leonwyrwa1
      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.

      Stefan
      leonwyrwa1

      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.

      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.
      leonwyrwa1
      Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.


      Wenn die Person ein Handy hat? Oder am Kabelanschluss hängt? Kann man auch kündigen?

      Scheint mir alles ein arger Schmarrn.

      Answer

      from

      2 years ago

      Hallo @ConnyBrandt,

       

      ich verstehe, dass du aufgebracht bist, weil dir im Chat mitgeteilt wurde, dass eine Sonderkündigung problemlos möglich sei. Tatsächlich ist es so, wie hier auch schon beschrieben wurde, dass der Umzug bei uns durchgespielt wird. Für den Fall, dass wir den Anschluss nicht eins zu eins an der neuen Adresse bereitstellen können, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten bleibt es bei einer Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

      Ohne die vorherige Prüfung dieser Umstände hätte keine Auskunft unsererseits erfolgen sollen.

       

      Wenn du möchtest, prüfe ich gerne, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Allerdings klingt es so, als wäre dieser Schritt bereits im Nachgang von anderen Kolleg*innen übernommen worden.

      Nichtsdestotrotz, wenn du deine Rückrufnummer im Profil ergänzt und mir anschließend mitteilst, wann du telefonisch zu erreichen bist, melde ich mich selbstverständlich zurück. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      Unlogged in user

      Answer

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    • 2 years ago

      Hallo @ConnyBrandt,

       

      auch wenn du verärger bist, halte dich bitte an unsere Spielregeln. Diese habe ich hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Unsere-Spielregeln-fuer-einen-offenen-Austausch/ba-p/1535837#U1535837 noch einmal zum Nachlesen mitgebracht.

       

      Viele Grüße

      Melanie S.

      0

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