Gelöst

Glasfaserausbau durch Telekom vom Vermieter abgelehnt

vor 7 Monaten

Hallo zusammen,

 

ich habe gestern einen Glasfaservertrag abgeschlossen. Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll, habe ich auch einen Übergangstarif dazu gebucht. Also hab ich dann bei meinem Vermieter, einer Baugenossenschaft, Kontaktdaten der Genossenschaft für den Ausbau durch die Telekom angefragt. Mir wurde heute nun mitgeteilt, dass eine Kooperation mit Vodafone bestehen würde und auch der Glasfaserausbau durch Vodafone erfolgen soll. Des Weiteren heißt es in der Mail "Die Telekom wurde im letzten Jahr schriftlich sowie in mehreren telefonischen Anfragen in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Glasfaserausbau von der Telekom in unserem Bestand untersagen. Daher müssen Ihnen mitteilen, dass wir ein Glasfaserausbau der Telekom nicht zustimmen.".

Da ich meinen bestehenden Kabel-Vertrag bei Vodafone auf Grund von Drosselung, Störungen und schlecht zu erreichender Störungshotline gekündigt habe, bin ich ehrlich gesagt geschockt, dass der Ausbau hier nun mit ausschließlich Vodafone erfolgen soll.

 

Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

 

Den Auftrag für Glasfaser hab ich jetzt jedenfalls erst einmal storniert.

 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

      jkrolling7

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
      jkrolling7
      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.



      2

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Nur wann Vodafone den Ausbau machen will ist unklar. Es gibt seitens Vodafone oder der Genossenschaft keine Auskunft über Termine. Mal abgesehen davon das Vodafone echt ein Sch***-Verein ist und ich denen keinen Cent mehr gönne. Fröhlich Ich finde es schon ein starkes Stück, dass der Ausbau durch eine andere Firma komplett abgelehnt wird. Da guckste als Mieter halt in die Röhre und bist an den "tollen" Vertragspartner deines Vermieters gebunden.

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      CobraCane

      jkrolling7 Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? jkrolling7 Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden? Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.

      jkrolling7

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
      jkrolling7
      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.



      CobraCane
      jkrolling7

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?
      jkrolling7
      Meine Frage ist nun: ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ich als Mieterin so in der Auswahl des Internetanbieters beschränkt werden?

      Also mir ist kein Urteil bekannt dass man generell einer freien Anbieterauswahl zustimmen muss und da scheinbar bereits eine Kooperation mit Vodafone Glasfaser existiert lässt man dir ja auch entsprechende Mindestbandbreiten zukommen.




      Es hat ja bisher auch keiner geklagt.

       

      @jkrolling7 

      Hier kann keine Rechtbeartung stattfinden.

      Mit deiner Frage mußt du dich an einen Fachanwalt wenden.

       

      Die eigentliche Frage ist aber:
      Wärest du bereit,  notfalls deinen Vermieter zu verklagen ?

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      jkrolling7

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...
      jkrolling7
      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Woher stammt diese Information. Von der Telekom?

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Laudano1

      jkrolling7 Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,... Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,... jkrolling7 Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,... Woher stammt diese Information. Von der Telekom?

      jkrolling7

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...
      jkrolling7
      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Woher stammt diese Information. Von der Telekom?

      Laudano1
      jkrolling7

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...
      jkrolling7
      Da der Ausbau bis März 2025 erfolgen soll,...

      Woher stammt diese Information. Von der Telekom?


      Ja das steht erst einmal als vermutlicher Termin so hinterlegt wenn man Online die Adressabfrage macht.

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Von der Telekom bei Adressabfrage

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      @jkrolling7 

      Du hast es in der Hand Dir ne andere Wohnung zu suchen wenn dir die Entscheidung des Vermieters nicht passt.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Na dann danke fürs Gespräch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      Na ja, was willst du denn hören? 
      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      12

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      CobraCane

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.
      CobraCane
      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Grundsätzlich leider richtig. Was mich aber wundert, ist die offensichtliche Tatsache, dass die betr. Adresse von der Telekom noch als Ausbaugebiet für GF ausgewiesen zu sein scheint.

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Laudano1

      CobraCane Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung. Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung. CobraCane Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung. Grundsätzlich leider richtig. Was mich aber wundert, ist die offensichtliche Tatsache, dass die betr. Adresse von der Telekom noch als Ausbaugebiet für GF ausgewiesen zu sein scheint.

      CobraCane

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.
      CobraCane
      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Grundsätzlich leider richtig. Was mich aber wundert, ist die offensichtliche Tatsache, dass die betr. Adresse von der Telekom noch als Ausbaugebiet für GF ausgewiesen zu sein scheint.

      Laudano1
      CobraCane

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.
      CobraCane
      Niemand kann den Vermieter dazu zwingen wenn er das nicht will und entweder du akzeptierst es und fügst dich deinem Schicksal oder du sucht dir eine andere Wohnung.

      Grundsätzlich leider richtig. Was mich aber wundert, ist die offensichtliche Tatsache, dass die betr. Adresse von der Telekom noch als Ausbaugebiet für GF ausgewiesen zu sein scheint.


      Sie würde ja auch ausbauen, wenn aber der Eigentümer den Ausbau ablehnt wg. eines Rahmenvertrages zwischen der Genossenschaft und VF kann man halt nichts machen. 

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      *Paz Vizsla*

      Sie würde ja auch ausbauen, wenn aber der Eigentümer den Ausbau ablehnt wg. eines Rahmenvertrages zwischen der Genossenschaft und VF kann man halt nichts machen.

      Sie würde ja auch ausbauen, wenn aber der Eigentümer den Ausbau ablehnt wg. eines Rahmenvertrages zwischen der Genossenschaft und VF kann man halt nichts machen. 
      *Paz Vizsla*
      Sie würde ja auch ausbauen, wenn aber der Eigentümer den Ausbau ablehnt wg. eines Rahmenvertrages zwischen der Genossenschaft und VF kann man halt nichts machen. 

      Wenn ich das richtig verstanden habe:

       

      jkrolling7

      "Die Telekom wurde im letzten Jahr schriftlich sowie in mehreren telefonischen Anfragen in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Glasfaserausbau von der Telekom in unserem Bestand untersagen. Daher müssen Ihnen mitteilen, dass wir ein Glasfaserausbau der Telekom nicht zustimmen.".

      "Die Telekom wurde im letzten Jahr schriftlich sowie in mehreren telefonischen Anfragen in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Glasfaserausbau von der Telekom in unserem Bestand untersagen. Daher müssen Ihnen mitteilen, dass wir ein Glasfaserausbau der Telekom nicht zustimmen.".
      jkrolling7
      "Die Telekom wurde im letzten Jahr schriftlich sowie in mehreren telefonischen Anfragen in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Glasfaserausbau von der Telekom in unserem Bestand untersagen. Daher müssen Ihnen mitteilen, dass wir ein Glasfaserausbau der Telekom nicht zustimmen.".

      ist der Bereich lt. Onlineabfrage trotzdem noch als Ausbaugebiet für GF durch die Telekom ausgewiesen. Warum? Letztlich könnte dieser Umstand aus meiner Sicht möglicherweise unangenehme rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein GF-Auftrag daraufhin beauftragt und angenommen wird. Vorausgesetzt, die geschilderte Vorgehensweise des Vermieters und Vodafone wäre rechtlich nicht zu beanstanden

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      Mach Dich auf die Suche nach einer anderen Wohnnung und kündige soweit machbar, wenn Du eine andere Wohnung gefunden hast, mit sofortiger Wirkung wegen der "Knebelung" durch den Vermieter. Mehr wirst Du wohl nicht erreichen können.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von