Gelöst
Beschwerde wegen endgerät
vor einem Jahr
guten tag,
wir haben seit 2016 unseren endgerät modem speedport hybrid.
als wir dieses gerät erworben haben hat man uns darauf hingewiesen das wir dies nach drei jahren auch aneignen können. Nun sind es einige jahre und mir ist es entgangen, was auch telekom zu gute kommt...soweit ist alles ok und in ordnung.
Nun möchte ich dieses gerät kaufen, man hat mir am telefon das verneint das man dies nicht tun kann.
ich würde mich sehr freuen wenn das versprochenen einhällt und das gerät uns überläßt!
ich habe damal dieses gerät wegen diese option erworben, weil man mir versprochen hatte!!!
nun hoffen wir eine positive antwort von telekom.
Freundliche grüße
Erdal Savas
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
@B.S
Mietgeräte können nicht gekauft werden.
Wenn der Mietvertrag gekündigt wird, muss das Gerät zurück.
Oder halt weiter die Miete zahlen, und das Gerät nutzen.
7
Antwort
von
vor einem Jahr
Dein Gerät ist von 2016! Das ist alt!
Das ist alt!
Alter ist ziemlich relativ und vor allem abhängig vom Support des Herstellers. Die 2013 erstmalig verkaufte FRITZ!Box 7490 hat mehr als 10 Jahre auf dem Buckel aber mit der OS -Version 7.57 ein aktuelles Betriebssystem. Das macht den Unterschied zu einem Speedport von 2016, nicht das reale Alter.
Antwort
von
vor einem Jahr
Alter ist ziemlich relativ und vor allem abhängig vom Support des Herstellers. Die 2013 erstmalig verkaufte FRITZ!Box 7490 hat mehr als 10 Jahre auf dem Buckel aber mit der OS -Version 7.57 ein aktuelles Betriebssystem. Das macht den Unterschied zu einem Speedport von 2016, nicht das reale Alter.
Wen willst du eigentlich mit deinen Auslassungen beeindrucken?
Antwort
von
vor einem Jahr
2013 erstmalig verkaufte FRITZ!Box 7490 hat mehr als 10 Jahre auf dem Buckel aber mit der OS -Version 7.57 ein aktuelles Betriebssystem. Das macht den Unterschied zu einem Speedport von 2016, nicht das reale Alter.
Nicht schon wieder in OT abschweifen. 🫤
Hilft dem Fragesteller keinen mm weiter.
Er möchte das Gerät kaufen - geht nicht.
Ersatz dafür gibts nicht mehr, also kündigen und neues Gerät mieten/kaufen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Wenn der Mietvertrag gekündigt wird, muss das Gerät zurück.
Ergänzung:
oder wird, je nach Alter zur Selbstentsorgung freigegeben.
0
vor einem Jahr
Vielleicht hast du das vor 8 Jahren auch einfach falsch verstanden.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Kann auch sein, aber ich habe deshalb gewechselt, also ich den alten zurück geschickt
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Telekom wird dir kein gebrauchtes Gerät verkaufen, schon weil sie als Händler darauf Gewährleistung geben müsste.
0
vor einem Jahr
@B.S Da hast Du garantiert etwas missverstanden . Auch 2016 gab es keinen Mietkauf mehr. Und Du hast ja bei Hybrid sowieso keine Wahl: nur Telekom -Router passen.
Du könntest aber vielleicht gegen ein aktuelles Modell tauschen.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
@wolliballa, dann muss ich wohl tauschen. ich schau mal bei ebay nach..bei telekom sind die sehr teuer finde ich
Antwort
von
vor einem Jahr
@wolliballa, dann muss ich wohl tauschen. ich schau mal bei ebay nach..bei telekom sind die sehr teuer finde ich
@wolliballa, dann muss ich wohl tauschen. ich schau mal bei ebay nach..bei telekom sind die sehr teuer finde ich
Denke auch daran, dass die Geräte ab einem gewissen Alter auch keine Updates mehr bekommen und somit ein Sicherheitsrisiko besteht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
. . . . . als wir dieses gerät erworben haben hat man uns darauf hingewiesen das wir dies nach drei jahren auch aneignen können. . . . . .
als wir dieses gerät erworben haben hat man uns darauf hingewiesen das wir dies nach drei jahren auch aneignen können.
. . . . .
Kann ich mir nicht vorstellen.
Üblicherweise wird das Wort aneignen dem Wort unterschlagen / entwenden gleichgesetz.
8
Antwort
von
vor einem Jahr
Hm! Es scheint, als ob sowohl dir als auch @RoadrunnerDD das 🙂 am Ende meiner Bemerkung zu „aneignen“ entgangen ist. Anders ist die Behauptung, mir wäre unbekannt, dass der fragliche Begriff mehrdeutig ist, oder ich hätte gar eine „falsche Denkweise“ kaum zu erklären.
@Espresso doppio : Ich weiß, dass das OT ist. Die „Aufregung“ darüber ist es aber auch.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich weiß, dass das OT ist.
Dann ist es also Absicht 😳
Außerdem behalten wir uns vor, bei mehrfachen Verstößen gegen die Spielregeln, Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Beim Kapern von Themen, insbesondere, wenn
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Unsere-Spielregeln-fuer-einen-offenen-Austausch/ba-p/1535837
„Aufregung“? Bei mir nicht 😊
Antwort
von
vor einem Jahr
Nur wenn man plant, ein Gerät über 2-3 Jahre zur Amortisation zu nutzen und nicht schnell und einfach auf neuere Modelle umsteigen will...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von