Gelöst
falsche Angaben im verkaufsgespräch
vor 7 Jahren
Hallo. Heute habe ich die erste Rechnung nach Umstellung auf den ip- basierten Anschluss mit dem Tarif Magenta Zuhause M eingesehen. Da hab ich dann festgestellt das der Betrag zu hoch ist. Im Verkaufsgespräch sagte mir der nette Berater nämlich das wir für den Vertrag ein Jahr lang nur 19,95 zahlen würden. Auf der Rechnung stehen aber 39,95. Nach einem Anruf beim KundenService wurde mir gesagt das mir da was falsches erzählt wurde und diese Möglichkeit mit den 19,95 nur für Neukunden besteht und nicht bei Umstellung. Hätte ich gewusst wieviel das wird hätte ich den Vertrag niemals abgeschlossen. Leider ist die Frist für den Widerruf abgelaufen. Was kann ich jetzt noch machen? Ich war eigentlich zufrieden mit der Telekom und wurde immer sehr nett beraten aber das hat mich wirklich enttäuscht.
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vor 7 Jahren
Du verschweigst uns, was in der Auftragsbestätigung stand, mit deren Erhalt auch die Widerrufsfrist beginnt.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Ganz sicher nicht.
Mir scheint dein Rechtsverständnis eher seltsam ausgeprägt.
Antwort
von
vor 7 Jahren
eku-pilz Man erwartet im Tenor keine unsittlichen Überraschungen und darf das Schriftstück daher rechtlich übersehen und beiseite legen! Man erwartet im Tenor keine unsittlichen Überraschungen und darf das Schriftstück daher rechtlich übersehen und beiseite legen! eku-pilz Man erwartet im Tenor keine unsittlichen Überraschungen und darf das Schriftstück daher rechtlich übersehen und beiseite legen! Ganz sicher nicht. Mir scheint dein Rechtsverständnis eher seltsam ausgeprägt.
Man erwartet im Tenor keine unsittlichen Überraschungen und darf das Schriftstück daher rechtlich übersehen und beiseite legen!
Man erwartet im Tenor keine unsittlichen Überraschungen und darf das Schriftstück daher rechtlich übersehen und beiseite legen!
Ganz sicher nicht.
Mir scheint dein Rechtsverständnis eher seltsam ausgeprägt.
Hallo @der_Lutz
willst du damit zum Ausdruck bringen, dass es durchaus rechtlich zulässig ist, unsittliche Überraschungen in einen Vertrag/ AGB einzubauen ?
Ich erinnere mich, dass es eine ganze Reihe von Höchstrichterlichen Entscheidungen gab, die genau das untersagten, und darum einzelne Passagen oder ganze Verträge für nichtig erklärten.
Und wenn ein Vertrag anders schriftlich bestätigt wird, als zuvor mündlich vereinbart, dann ist das nun mal unsittlich, wenn im Schriftstück nicht explizite auf die Abweichung hingewiesen wird.
Ich gebe dir allerdings in sofern Recht, dass man in einer Auftragsbestätigung immer alle Eckpunkte sorgfältig überprüfen muss um auszuschliessen, dass sich da irgend ein (absichtliches oder unabsichtliches) Missverständnis eingeschlichen hat, denn oft reden Käufer und Verkäufer eine unterschiedliche (Fach-)Sprache.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich gebe dir allerdings in sofern Recht, dass man in einer Auftragsbestätigung immer alle Eckpunkte sorgfältig überprüfen muss um auszuschliessen, dass sich da irgend ein (absichtliches oder unabsichtliches) Missverständnis eingeschlichen hat, denn oft reden Käufer und Verkäufer eine unterschiedliche (Fach-)Sprache.
Ich gebe dir allerdings in sofern Recht, dass man in einer Auftragsbestätigung immer alle Eckpunkte sorgfältig überprüfen muss um auszuschliessen, dass sich da irgend ein (absichtliches oder unabsichtliches) Missverständnis eingeschlichen hat, denn oft reden Käufer und Verkäufer eine unterschiedliche (Fach-)Sprache.
Das, und nichts anderes, will ich zum Ausdruck bringen.
Man kann eben nicht einfach die AB abheften weil ja alles besprochen wurde. Die Gefahr eines Missverständnisses ist einfach zu groß.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @bajman,
für den aktuellen Vertrag kannst du nichts mehr machen, wenn die Widerrufsfrist tatsächlich schon abgelaufen sein sollte. Diese beginnt wie von @Käseblümchen erwähnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.
Du kannst nur für die Zukunft daraus lernen. Lies dir in Zukunft die Auftragsbestätigung gründlich durch und widerrufe den Vertrag, wenn die Angaben nicht mit den telefonischen Zusagen übereinstimmen. Denn genau für diesen Fall gibt es die Auftragsbestätigung.
Liebe Grüße
Lutz
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vor 7 Jahren
Das ist wirklich ärgerlich und es tut mir Leid, dass hier etwas anderes mitgeteilt wurde. Wie auch schon mitgeteilt wurde, zählt hier für den Widerruf die Auftragsbestätigung. Da Du diese auch erhalten hast und dich nicht gemeldet hast, ist das unglücklich gelaufen.
Ob ich hier etwas machen kann, weiß ich nicht. Aber ich würde mir das gerne einmal anschauen. Daher hinterlege doch bitte mal im Profil http://bit.ly/Kundeninfos deine Daten und sag mir anschließend Bescheid.
Grüße Anne W.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Nun konnte ich mir das einmal anschauen. Wie ich sehe hattest du vorher den Call & Surf Comfort (4)/Standard und aufgrund der Ankündigung zur Abschaltung des Anschlusses hast du vermutlich umgestellt, richtig? Leider sehe ich natürlich nicht, dass der Kollege diesbezüglich etwas erwähnt oder notiert hat, denn in der Regel gelten bei Umstellung die "normalen" Preise.
Ich möchte natürlich keinen verärgerten und enttäuschten Kunden haben und würde hierzu gerne mal mit Dir telefonieren. Wann kann ich Dich am besten erreichen?
Grüße Anne W.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich bin so ziemlich den ganzen Tag unter der hinterlegten Telefonnummer erreichbar. Vielen Dank
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ich freue mich sehr, dass wir den Ärger und den Frust schnell bei Seite geschafft haben und uns beide einig geworden sind. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.
Grüße Anne W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Ich freue mich sehr, dass wir den Ärger und den Frust schnell bei Seite geschafft haben und uns beide einig geworden sind. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.
Grüße Anne W.
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Uneingeloggter Nutzer
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