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Mieter warten seit 1 Jahr auf Telekom-DSL Anschluss und stehen dafür vor Gericht

6 years ago

Vor einem Jahr ( XX.XX.2018) ist unsere Familie beruflich nach XXXXXXX umgezogen und hat eine Wohnung im 3-Parteienhaus gemietet.
Zusätzlich muss gesagt werden, dass der Vermieter vor Vermietung das Haus voll renoviert hat und unter dem Dach eine Ferienwohnung für sich selb ausgebaut hat.
 
Die Vermieterin spart sich die Beantragung von neuer APL - Leitung für ihre Ferienwohnung. Sie beantragt als Erste eine DSL bei Telekom: der Telekom-Techniker klemmt Leitung von OG-Wohnung (wohin wir später einziehen) zu ihrer DG-Wohnung um. 
Dann ziehen unsere Nachbarn in DG-Wohnung und beantragen DSL bei Vodafone.
Als Letzte ziehen wir in unsere OG Wohnung ein. Noch einen Monat vor unserem Umzug beantragen wir einen DSL- Anschluss bei Vodafon. In 3 Wochen eine Antwort: es fehlen technische Möglichkeit, unseren DSL-Auftrag durchzuführen. Wir beantragen DSL bei O2.  In 3 Wochen gleiche Antwort. Bei Wohnungsübergabe informieren wir den Vermieter über die Probleme. Nach 2 Wochen (mit Errinerungen) - keine Antwort von Vermieter. Wir sitzen in einer neugemieteten Wohnung in einer neuen
unbekannten für uns Stadt, können keine neue Möbel bestellen, keine Anmeldugen machen ( Kita, Schule) uzw. Besonders ärgerlich ist es alles für mein Mann, der Home-Office hat (egen Home-office Möglichkeit haben wir uns für XXXXXXX eigentlich entschieden und nicht für XXXXXX, wo sein Office ist): mein Mann kann Zuhause nicht arbeiten und muss täglich und manchmal am Wochenende in München arbeiten.
 
Nach 2-Wochen Schweigen des Vermieters kündigen wir 10% Mietminderung Mitte August 2018. Sofort bekommen wir eine Email von Vermieter, dass es keine technische Probleme gibt und wir müssen DSL bei Telekom bestellen.
Aber gesetzlich bei Telefon - und auch Internetanbietern kann der Vermieter keinen Anbietervorschreiben. Denn grundsätzlich sind Mieter berechtigt, einen Internet­zugang vom Anbieter ihrer Wahl zu bestellen, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 15a C 99/16). Allerdings, da wir dazu gezwungen sind, beantragen wir Ende August MagentaZuhause M bei Telekom. Die Mietminderung haben wir in XXXXX 2018 nicht durchgeführt, da wir dem Vermieter geglaubt haben, dass das Erhalten des Internet/Telefonansschlusses ohne Problem ist. Täuschung!
 
Seitdem schon 1 Jahr bekommen  wir regelmäßig Briefe von Telekom ("die Arbeiten in Ihrem Bereich sind umfangreicher als gedacht, Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung notwendig sind,  Termin für Anschluss ist noch nicht bekannt "). Alles einfach: fehlt einen APL - Anschluss, da die Vermieterin das Haus aus 2 auf 3 Wohnungen ausgebaut hat. Dabei Geldverdienen hat sie nicht vergessen   aber neue APL schon... Wir bezahlen fast XXXX € (!) Miete - bei dieser Preis soll die Wohnung Tip-Top sein!
 
 
Nach 7 Monaten vergeblicher Wartung auf Anschluss und vergeblichen Versuchen unsererseits mit Vermieterin die Sache friedlich zu lösen (die Vermieterin  will überhaupt keinen Kontakt) mindern wir die Miete um 10%. Allerdings freut es uns überhaupt nicht, da diese Kosten decken überhaupt nich Stress, Ärger, Unbequemlichkeit, verlorene Zeit, Kosten, dass das Fehlen der Möglichkeit des Anschlüssen  verursacht. 
Wie zahlen die gleiche Miete wie unsere Nachbarn für identische Wohnung, aber sie haben Internet und Telefonanschluss und wir keinen. Auch die Vermieterin, die faktisch den Last der neuen/erweiterten APL für die Dritte Wohnung auf uns, Mieter, übertragen hat, genießt Telefon/ Internetanschluss, zwar Sie in ihrer Feriewohnzng nicht wohnt und nur 4 mal pro Jahr maximal eine Woche Zeit verbringt.
 
Ich hoffe sehr auf Gerechtigkeit:
a) Übergabepunkt für Telefonfestnetz gehört zu Mindestanforderungen bei Wohnraum,
b) BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18),
c) Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Vermieter muss die Mietsache im Gebraucht geeigneten Zustand überlassen und wärend Mietzeit so zu erhalten. 
d) Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
e) LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16: Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen kann der Vermieter in Anbetracht der Dauer der Störung nicht verweisen.
 
Aber was wenn Gericht Ungunsten uns, des Mieters entscheidet, mit Begründung, dass dier Vermieter keine Möglichkeit hat, eine neue APL zu beantragen, weil diese ist nur mit Produktbuchung (Vertragsdauer 2 Jahre) möglich, und diese ist für der Vermieter unzumutbar? (Allerdings  wurde uns nach vielen Anfragen doch bestätigt, dass der Vermieter hat andere Alternative zu  APL -Erweiterung mit Produktbuchung, und zwar: neue APL ohne Produktbuchung zu beantragen, aber das kostet dem Vermieter viel Geld.)
 
Was, wenn das Gericht entscheidet, dass überhaupt  unschuldige Mieter, die einfach Pech hatten, als Letzte zu sein, die die Wohnung im Unglück-Haus gemietet haben?
 
Was wenn wir, inschuldige Mieter, alle Gerichtskosten tragen müssen + 10% Miete nebenst Zinsen zurückzahlen müssen?..
Jeder weiß den Spruch: "Die Justiz ist blind."
 
Wird dann Telekom uns alle diese Kosten erstatten? Oder müssen wir vor Gericht gehen und Telekom klagen?
 
Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

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    • 6 years ago

      Hallo @Anilag,

      Dir steht nach dem TKG nur eine Grundversorgung mit einem Telefon zu.

      Somit bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

      Auch ist der Vermieter nicht dafür Verantwortlich, das keine APL frei ist.

      2

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      6 years ago

      Und was das mit allen Gesetznormen und Gerichtsurteilen, die sagen dass Internet heutzutage Teil des Lebens ist und der Vermieter muss dem Mieter die Mietsache in solchem Zustand übergeben und so erhalten, dass der Mieter keine noch zusätzliche Kabel- oder andere technische Arbeiten beantragen und warten muss?

      - BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18,
      - Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB,
      - Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
      - LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16.

      Answer

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      6 years ago


      @Anilag  schrieb:

      Und was das mit allen Gesetznormen und Gerichtsurteilen, die sagen dass Internet heutzutage Teil des Lebens ist und der Vermieter muss dem Mieter die Mietsache in solchem Zustand übergeben und so erhalten, dass der Mieter keine noch zusätzliche Kabel- oder andere technische Arbeiten beantragen und warten muss?

      - BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18,
      - Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB,
      - Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
      - LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16.

      Rechtliche Probleme klärst du wohl besser mit deinem Vermieter direkt - was hat die Telekom damit zu tun?

       

      Unter Internetzugang versteht der Gesetzgeber auch einen Analogen Telefonanschkuss mit Modem.

      Auf einen DSL Anschluss gibt es aktuell keinen Anspruch, einen solchen habt ihr, oder wollt ihr aber bestellen.

      noch dazu eigentlich bei der Konkurrenz - die Telekom soll nur das Geld dafür ausgeben.

       

       

       

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    • 6 years ago

      Hallo @Anilag,

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Gar keine Frage eine sehr verzwickte Situation.
      Meiner Meinung nach, steht hier der Vermieter (der Eigentümer des Hauses) in der Pflicht sich um einen APL zu kümmern. Ob er, dass jedoch muss, daran habe ich meine Zweifel.

      Ich möchte hier nichts Falsches sagen und auch keine Mutmaßungen anstellen. Daher werde ich mir Rat bei den Kollegen aus unserer Rechtsberatung holen.

      Die nächste Woche bin ich nicht im Haus, also bitte nicht wundern, wenn du erst in der 34KW wieder von mir hörst.

      Ich habe noch eine Idee für eine Notlösung, unsere Speedbox, alles wichtige dazu findest du hier: https://www.telekom.de/unterwegs/speedbox?gclid=EAIaIQobChMIhb2vxpH64wIVGYjVCh3pdwsFEAAYASAAEgLkBfD_BwE&wt_cc7=b_%2Btelekom+%2Bspeedbox&wt_mc=sk_cp_14_mf-hw_1704172252_67628763078_331037041905_

      Grüße
      Sarah S.

      17

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      6 years ago

      Wie kann ich das Team kontaktieren?

      Answer

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      6 years ago

      Anilag

      Wie kann ich das Team kontaktieren?

      Wie kann ich das Team kontaktieren?

      Anilag

      Wie kann ich das Team kontaktieren?


      Indem Du Dein Forenprofil um eine funktionierende mobile Rückrufnummer ergänzt und wartest, bis sich jemand aus dem Team hier meldet.

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @Sarah S. , haben Sie die Nachrichten für mich von Ihren Kollegen? 

       

      Bitte, kontaktieren Sie mich per Email oder Telefon. Vielen Dank!

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    • 6 years ago

      @Anilag,

      ich würde sagen, wir warten nun einfach mal auf die Antwort der Rechtsberatung.

      Bis bald,
      Sarah S.

      14

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      6 years ago

      @Nico B. und @der_Lutz  vielen-vielen Dank!!!!! Fröhlich

      Answer

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      6 years ago


      @der_Lutz  schrieb:

      @Stefan  schrieb:

      Zudem hat Nico B. den Starbeitrag bereits editiert


      Und den Link zum unnötigen Fullquote hat er auch bekommen.

      Nochmal Danke dafür an @Gelöschter Nutzer  Traurig , hast du fein gemacht.


      Bitte gerne @der_Lutz 

      Das Zitat hat den Druck auf beide Seiten erhöht und Reaktion erzeugt!

      Answer

      from

      6 years ago


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      @der_Lutz  schrieb:

      @Stefan  schrieb:

      Zudem hat Nico B. den Starbeitrag bereits editiert


      Und den Link zum unnötigen Fullquote hat er auch bekommen.

      Nochmal Danke dafür an @Gelöschter Nutzer  Traurig , hast du fein gemacht.


      Bitte gerne @der_Lutz 

      Das Zitat hat den Druck auf beide Seiten erhöht und Reaktion erzeugt!


      Nein, nur sinnlos Zeit des Teams gebunden in der vielleicht einem anderen User geholfen werden könnte.

       

      Das Ansinnen zum Edit war vor deinem Fullquote eindeutig formuliert, da muss man nicht noch nachlegen. 

       

      Alles weitere gerne im Thread der dafür ist

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Verletzung-unserer-Spielregeln-in-der-Telekom-hilft-Community/m-p/2452774

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    • 6 years ago

      @Anilag : Wäre ebenfalls eine Alternative, ohne Vertragsbindung möglich:

       

      https://www.congstar.de/festnetz-internet/homespot-100/

      74

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      6 years ago


      @Anilag  schrieb:

      Mindert ein Mieter die Miete und hält der Vermieter dies für ungerechtfertigt bzw. die Minderung für deutlich übersetzt, kann der Vermieter dem Mieter auch außerordentlich fristlos kündigen. Hierzu ist der Vermieter u. a. berechtigt, wenn der Mieter über mehr als zwei Monate hinweg, die nicht zusammenhängend sein müssen, einen Mietrückstand verursacht hat, der zwei Monatsmieten erreicht, §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB.


      @Anilag 

       

      1,0001 Monatsmiwte länger als einen Monat offen reicht aus.

       

      Mahr

       https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/kuendigung-mietvertrag/kuendigung-wegen-zahlungsverzug/

      Answer

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      6 years ago

      Das ist Beleidigung.

       

       

      Answer

      from

      6 years ago

      Anilag

      Das ist Beleidigung.

      Das ist Beleidigung.

      Anilag

      Das ist Beleidigung.


      Wer?

      Wo?

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    • 6 years ago

      @Anilag 

      Euer Problem ist im Zusammenhang auch, dass

      • man in Deutschland einen Rechtsanspruch nach wie vor nur auf einen analogen Telefonanschluss hat mit dem man mit einem 56k Modem in Schneckentempo im Internet fast nichts machen kann außer kleine E-Mails oder WhatsApp Nachrichten zu versenden/empfangen
      • und dass man da noch nicht einmal einen Rechtsanspruch hat wie lange das maximal dauern darf

      Die Miete um 10% zu kürzen ist eine heikle Angelegenheit. Das habt Ihr hoffentlich nicht gemacht ohne einen in Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Da besteht m.E. ansonsten die Gefahr, dass die Vermieterin die Wohnung kurzfristig/fristlos kündigt - aber ich bin kein Jurist.

      https://www.promeda.de/blog/vorgehen-bei-unberechtigter-mietminderung/

      Ich wäre wohl vorsichtshalber den Weg gegangen zu erklären, dass 10% der Miete nur noch unter Vorbehalt bezahlt werden (aber halt tatsächlich zunächst mal bezahlt werden).

      0

    • 6 years ago

      Anilag

      Mieter warten seit 1 Jahr auf Telekom-DSL Anschluss und stehen dafür vor Gericht . . . . . . . . Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      Mieter warten seit 1 Jahr auf Telekom-DSL Anschluss und stehen dafür vor Gericht
      . . . . . . . .
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...
      Anilag
      Mieter warten seit 1 Jahr auf Telekom-DSL Anschluss und stehen dafür vor Gericht
      . . . . . . . .
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      Egal ob du als Angeklagter/Beklagter oder Kläger vor Gericht stehst, jetzt kannst du nur noch auf die Entscheidung des Gerichts warten.

       

       

       

      4

      Answer

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      6 years ago

      Was genau ist vor Gericht anhängig?

       

      Eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht leisten, solltest du aber mit dem Vermieter wegen dem DSL Anschluss vor Gericht sein, wirst du keinen Erfolg haben. 

      Answer

      from

      6 years ago

      Mächschen

      solltest du aber mit dem Vermieter wegen dem DSL Anschluss vor Gericht sein, wirst du keinen Erfolg haben.

      solltest du aber mit dem Vermieter wegen dem DSL Anschluss vor Gericht sein, wirst du keinen Erfolg haben. 

      Mächschen

      solltest du aber mit dem Vermieter wegen dem DSL Anschluss vor Gericht sein, wirst du keinen Erfolg haben. 


      Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen, das wäre dann Recht gesprochen und dein Recht zu dem dir verholfen wurde.

      Answer

      from

      6 years ago

      Käseblümchen

      Egal ob du als Angeklagter/Beklagter oder Kläger vor Gericht stehst, jetzt kannst du nur noch auf die Entscheidung des Gerichts warten.

      Egal ob du als Angeklagter/Beklagter oder Kläger vor Gericht stehst, jetzt kannst du nur noch auf die Entscheidung des Gerichts warten.

      Käseblümchen

      Egal ob du als Angeklagter/Beklagter oder Kläger vor Gericht stehst, jetzt kannst du nur noch auf die Entscheidung des Gerichts warten.


      Es gibt auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und/oder dass die Klageseite die Klage zurücknimmt.

      Wer auch immer hier der Kläger ist.

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      Answer

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    • 6 years ago

      Anilag

      (...) Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      (...)
       
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...
      Anilag
      (...)
       
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      @Anilag 

      Vllt. ein Rechtsanwalt, aber ganz sicher ein Gericht.

      Rechtsberatung kann und darf in einem öffentlichen Forum nicht gemacht werden!

      0

    • 6 years ago

      @Anilag,

      wir löschen keine Beiträge.
      Nur Einträge die eine persönliche Identifizierung des Users erlauben würden.

      Solche konnte ich hier aber nicht entdecken.


      Grüße Detlev K.

      2

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @Detlev K. , ich möchte meinen Hauptbeitrag ändern. Über die Stadt, genaue Zeitdaten und andere Info kann ich identifiziert werden. 

      Answer

      from

      6 years ago

      @Detlev K.  Warum antworten Sie nicht? Die Löschung personenbezogenen Daten steht mir laut Datenschutzverordnung zu. Ich bitte um schnelle Antwort und Lösung.

       

      Auch die Möglichkeit, meine zitierte Hauptbeitrag hier zu löschen.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      Anilag

      Vor einem Jahr ( xx.xx.2018) ist unsere Familie beruflich nach xxxxxxxxumgezogen und hat eine Wohnung im 3-Parteienhaus gemietet. Zusätzlich muss gesagt werden, dass der Vermieter vor Vermietung das Haus voll renoviert hat und unter dem Dach eine Ferienwohnung für sich selb ausgebaut hat. Die Vermieterin spart sich die Beantragung von neuer APL - Leitung für ihre Ferienwohnung. Sie beantragt als Erste eine DSL bei Telekom: der Telekom-Techniker klemmt Leitung von OG-Wohnung (wohin wir später einziehen) zu ihrer DG-Wohnung um. Dann ziehen unsere Nachbarn in DG-Wohnung und beantragen DSL bei Vodafone. Als Letzte ziehen wir in unsere OG Wohnung ein. Noch einen Monat vor unserem Umzug beantragen wir einen DSL- Anschluss bei Vodafon. In 3 Wochen eine Antwort: es fehlen technische Möglichkeit, unseren DSL-Auftrag durchzuführen. Wir beantragen DSL bei O2. In 3 Wochen gleiche Antwort. Bei Wohnungsübergabe informieren wir den Vermieter über die Probleme. Nach 2 Wochen (mit Errinerungen) - keine Antwort von Vermieter. Wir sitzen in einer neugemieteten Wohnung in einer neuen unbekannten für uns Stadt, können keine neue Möbel bestellen, keine Anmeldugen machen ( Kita, Schule) uzw. Besonders ärgerlich ist es alles für mein Mann, der Home-Office hat (egen Home-office Möglichkeit haben wir uns für XXXXXX eigentlich entschieden und nicht für XXXXXX, wo sein Office ist): mein Mann kann Zuhause nicht arbeiten und muss täglich und manchmal am Wochenende in XXXXX arbeiten. Nach 2-Wochen Schweigen des Vermieters kündigen wir 10% Mietminderung Mitte August 2018. Sofort bekommen wir eine Email von Vermieter, dass es keine technische Probleme gibt und wir müssen DSL bei Telekom bestellen. Aber gesetzlich bei Telefon - und auch Internetanbietern kann der Vermieter keinen Anbietervorschreiben. Denn grundsätzlich sind Mieter berechtigt, einen Internetzugang vom Anbieter ihrer Wahl zu bestellen, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 15a C 99/16). Allerdings, da wir dazu gezwungen sind, beantragen wir Ende August MagentaZuhause M bei Telekom. Die Mietminderung haben wir in XXXXX 2018 nicht durchgeführt, da wir dem Vermieter geglaubt haben, dass das Erhalten des Internet/Telefonansschlusses ohne Problem ist. Täuschung! Seitdem schon 1 Jahr bekommen wir regelmäßig Briefe von Telekom ("die Arbeiten in Ihrem Bereich sind umfangreicher als gedacht, Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung notwendig sind, Termin für Anschluss ist noch nicht bekannt "). Alles einfach: fehlt einen APL - Anschluss, da die Vermieterin das Haus aus 2 auf 3 Wohnungen ausgebaut hat. Dabei Geldverdienen hat sie nicht vergessen aber neue APL schon... Wir bezahlen fast XXXXX€ (!) Miete - bei dieser Preis soll die Wohnung Tip-Top sein! Nach 7 Monaten vergeblicher Wartung auf Anschluss und vergeblichen Versuchen unsererseits mit Vermieterin die Sache friedlich zu lösen (die Vermieterin will überhaupt keinen Kontakt) mindern wir die Miete um 10%. Allerdings freut es uns überhaupt nicht, da diese Kosten decken überhaupt nich Stress, Ärger, Unbequemlichkeit, verlorene Zeit, Kosten, dass das Fehlen der Möglichkeit des Anschlüssen verursacht. Wie zahlen die gleiche Miete wie unsere Nachbarn für identische Wohnung, aber sie haben Internet und Telefonanschluss und wir keinen. Auch die Vermieterin, die faktisch den Last der neuen/erweiterten APL für die Dritte Wohnung auf uns, Mieter, übertragen hat, genießt Telefon/ Internetanschluss, zwar Sie in ihrer Feriewohnzng nicht wohnt und nur 4 mal pro Jahr maximal eine Woche Zeit verbringt. Ich hoffe sehr auf Gerechtigkeit: a) Übergabepunkt für Telefonfestnetz gehört zu Mindestanforderungen bei Wohnraum, b) BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18), c) Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Vermieter muss die Mietsache im Gebraucht geeigneten Zustand überlassen und wärend Mietzeit so zu erhalten. d) Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle. e) LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16: Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen kann der Vermieter in Anbetracht der Dauer der Störung nicht verweisen. Aber was wenn Gericht Ungunsten uns, des Mieters entscheidet, mit Begründung, dass dier Vermieter keine Möglichkeit hat, eine neue APL zu beantragen, weil diese ist nur mit Produktbuchung (Vertragsdauer 2 Jahre) möglich, und diese ist für der Vermieter unzumutbar? (Allerdings wurde uns nach vielen Anfragen doch bestätigt, dass der Vermieter hat andere Alternative zu APL -Erweiterung mit Produktbuchung, und zwar: neue APL ohne Produktbuchung zu beantragen, aber das kostet dem Vermieter viel Geld.) Was, wenn das Gericht entscheidet, dass überhaupt unschuldige Mieter, die einfach Pech hatten, als Letzte zu sein, die die Wohnung im Unglück-Haus gemietet haben? Was wenn wir, inschuldige Mieter, alle Gerichtskosten tragen müssen + 10% Miete nebenst Zinsen zurückzahlen müssen?.. Jeder weiß den Spruch: "Die Justiz ist blind." Wird dann Telekom uns alle diese Kosten erstatten? Oder müssen wir vor Gericht gehen und Telekom klagen? Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      Vor einem Jahr ( xx.xx.2018) ist unsere Familie beruflich nach xxxxxxxxumgezogen und hat eine Wohnung im 3-Parteienhaus gemietet.
      Zusätzlich muss gesagt werden, dass der Vermieter vor Vermietung das Haus voll renoviert hat und unter dem Dach eine Ferienwohnung für sich selb ausgebaut hat.
       
      Die Vermieterin spart sich die Beantragung von neuer APL - Leitung für ihre Ferienwohnung. Sie beantragt als Erste eine DSL bei Telekom: der Telekom-Techniker klemmt Leitung von OG-Wohnung (wohin wir später einziehen) zu ihrer DG-Wohnung um. 
      Dann ziehen unsere Nachbarn in DG-Wohnung und beantragen DSL bei Vodafone.
      Als Letzte ziehen wir in unsere OG Wohnung ein. Noch einen Monat vor unserem Umzug beantragen wir einen DSL- Anschluss bei Vodafon. In 3 Wochen eine Antwort: es fehlen technische Möglichkeit, unseren DSL-Auftrag durchzuführen. Wir beantragen DSL bei O2.  In 3 Wochen gleiche Antwort. Bei Wohnungsübergabe informieren wir den Vermieter über die Probleme. Nach 2 Wochen (mit Errinerungen) - keine Antwort von Vermieter. Wir sitzen in einer neugemieteten Wohnung in einer neuen
      unbekannten für uns Stadt, können keine neue Möbel bestellen, keine Anmeldugen machen ( Kita, Schule) uzw. Besonders ärgerlich ist es alles für mein Mann, der Home-Office hat (egen Home-office Möglichkeit haben wir uns für XXXXXX eigentlich entschieden und nicht für XXXXXX, wo sein Office ist): mein Mann kann Zuhause nicht arbeiten und muss täglich und manchmal am Wochenende in XXXXX arbeiten.
       
      Nach 2-Wochen Schweigen des Vermieters kündigen wir 10% Mietminderung Mitte August 2018. Sofort bekommen wir eine Email von Vermieter, dass es keine technische Probleme gibt und wir müssen DSL bei Telekom bestellen.
      Aber gesetzlich bei Telefon - und auch Internetanbietern kann der Vermieter keinen Anbietervorschreiben. Denn grundsätzlich sind Mieter berechtigt, einen Internet­zugang vom Anbieter ihrer Wahl zu bestellen, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 15a C 99/16). Allerdings, da wir dazu gezwungen sind, beantragen wir Ende August MagentaZuhause M bei Telekom. Die Mietminderung haben wir in XXXXX 2018 nicht durchgeführt, da wir dem Vermieter geglaubt haben, dass das Erhalten des Internet/Telefonansschlusses ohne Problem ist. Täuschung!
       
      Seitdem schon 1 Jahr bekommen  wir regelmäßig Briefe von Telekom ("die Arbeiten in Ihrem Bereich sind umfangreicher als gedacht, Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung notwendig sind,  Termin für Anschluss ist noch nicht bekannt "). Alles einfach: fehlt einen APL - Anschluss, da die Vermieterin das Haus aus 2 auf 3 Wohnungen ausgebaut hat. Dabei Geldverdienen hat sie nicht vergessen   aber neue APL schon... Wir bezahlen fast XXXXX€ (!) Miete - bei dieser Preis soll die Wohnung Tip-Top sein!
       
       
      Nach 7 Monaten vergeblicher Wartung auf Anschluss und vergeblichen Versuchen unsererseits mit Vermieterin die Sache friedlich zu lösen (die Vermieterin  will überhaupt keinen Kontakt) mindern wir die Miete um 10%. Allerdings freut es uns überhaupt nicht, da diese Kosten decken überhaupt nich Stress, Ärger, Unbequemlichkeit, verlorene Zeit, Kosten, dass das Fehlen der Möglichkeit des Anschlüssen  verursacht. 
      Wie zahlen die gleiche Miete wie unsere Nachbarn für identische Wohnung, aber sie haben Internet und Telefonanschluss und wir keinen. Auch die Vermieterin, die faktisch den Last der neuen/erweiterten APL für die Dritte Wohnung auf uns, Mieter, übertragen hat, genießt Telefon/ Internetanschluss, zwar Sie in ihrer Feriewohnzng nicht wohnt und nur 4 mal pro Jahr maximal eine Woche Zeit verbringt.
       
      Ich hoffe sehr auf Gerechtigkeit:
      a) Übergabepunkt für Telefonfestnetz gehört zu Mindestanforderungen bei Wohnraum,
      b) BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18),
      c) Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Vermieter muss die Mietsache im Gebraucht geeigneten Zustand überlassen und wärend Mietzeit so zu erhalten. 
      d) Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
      e) LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16: Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen kann der Vermieter in Anbetracht der Dauer der Störung nicht verweisen.
       
      Aber was wenn Gericht Ungunsten uns, des Mieters entscheidet, mit Begründung, dass dier Vermieter keine Möglichkeit hat, eine neue APL zu beantragen, weil diese ist nur mit Produktbuchung (Vertragsdauer 2 Jahre) möglich, und diese ist für der Vermieter unzumutbar? (Allerdings  wurde uns nach vielen Anfragen doch bestätigt, dass der Vermieter hat andere Alternative zu  APL -Erweiterung mit Produktbuchung, und zwar: neue APL ohne Produktbuchung zu beantragen, aber das kostet dem Vermieter viel Geld.)
       
      Was, wenn das Gericht entscheidet, dass überhaupt  unschuldige Mieter, die einfach Pech hatten, als Letzte zu sein, die die Wohnung im Unglück-Haus gemietet haben?
       
      Was wenn wir, inschuldige Mieter, alle Gerichtskosten tragen müssen + 10% Miete nebenst Zinsen zurückzahlen müssen?..
      Jeder weiß den Spruch: "Die Justiz ist blind."
       
      Wird dann Telekom uns alle diese Kosten erstatten? Oder müssen wir vor Gericht gehen und Telekom klagen?
       
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...
      Anilag
      Vor einem Jahr ( xx.xx.2018) ist unsere Familie beruflich nach xxxxxxxxumgezogen und hat eine Wohnung im 3-Parteienhaus gemietet.
      Zusätzlich muss gesagt werden, dass der Vermieter vor Vermietung das Haus voll renoviert hat und unter dem Dach eine Ferienwohnung für sich selb ausgebaut hat.
       
      Die Vermieterin spart sich die Beantragung von neuer APL - Leitung für ihre Ferienwohnung. Sie beantragt als Erste eine DSL bei Telekom: der Telekom-Techniker klemmt Leitung von OG-Wohnung (wohin wir später einziehen) zu ihrer DG-Wohnung um. 
      Dann ziehen unsere Nachbarn in DG-Wohnung und beantragen DSL bei Vodafone.
      Als Letzte ziehen wir in unsere OG Wohnung ein. Noch einen Monat vor unserem Umzug beantragen wir einen DSL- Anschluss bei Vodafon. In 3 Wochen eine Antwort: es fehlen technische Möglichkeit, unseren DSL-Auftrag durchzuführen. Wir beantragen DSL bei O2.  In 3 Wochen gleiche Antwort. Bei Wohnungsübergabe informieren wir den Vermieter über die Probleme. Nach 2 Wochen (mit Errinerungen) - keine Antwort von Vermieter. Wir sitzen in einer neugemieteten Wohnung in einer neuen
      unbekannten für uns Stadt, können keine neue Möbel bestellen, keine Anmeldugen machen ( Kita, Schule) uzw. Besonders ärgerlich ist es alles für mein Mann, der Home-Office hat (egen Home-office Möglichkeit haben wir uns für XXXXXX eigentlich entschieden und nicht für XXXXXX, wo sein Office ist): mein Mann kann Zuhause nicht arbeiten und muss täglich und manchmal am Wochenende in XXXXX arbeiten.
       
      Nach 2-Wochen Schweigen des Vermieters kündigen wir 10% Mietminderung Mitte August 2018. Sofort bekommen wir eine Email von Vermieter, dass es keine technische Probleme gibt und wir müssen DSL bei Telekom bestellen.
      Aber gesetzlich bei Telefon - und auch Internetanbietern kann der Vermieter keinen Anbietervorschreiben. Denn grundsätzlich sind Mieter berechtigt, einen Internet­zugang vom Anbieter ihrer Wahl zu bestellen, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 15a C 99/16). Allerdings, da wir dazu gezwungen sind, beantragen wir Ende August MagentaZuhause M bei Telekom. Die Mietminderung haben wir in XXXXX 2018 nicht durchgeführt, da wir dem Vermieter geglaubt haben, dass das Erhalten des Internet/Telefonansschlusses ohne Problem ist. Täuschung!
       
      Seitdem schon 1 Jahr bekommen  wir regelmäßig Briefe von Telekom ("die Arbeiten in Ihrem Bereich sind umfangreicher als gedacht, Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung notwendig sind,  Termin für Anschluss ist noch nicht bekannt "). Alles einfach: fehlt einen APL - Anschluss, da die Vermieterin das Haus aus 2 auf 3 Wohnungen ausgebaut hat. Dabei Geldverdienen hat sie nicht vergessen   aber neue APL schon... Wir bezahlen fast XXXXX€ (!) Miete - bei dieser Preis soll die Wohnung Tip-Top sein!
       
       
      Nach 7 Monaten vergeblicher Wartung auf Anschluss und vergeblichen Versuchen unsererseits mit Vermieterin die Sache friedlich zu lösen (die Vermieterin  will überhaupt keinen Kontakt) mindern wir die Miete um 10%. Allerdings freut es uns überhaupt nicht, da diese Kosten decken überhaupt nich Stress, Ärger, Unbequemlichkeit, verlorene Zeit, Kosten, dass das Fehlen der Möglichkeit des Anschlüssen  verursacht. 
      Wie zahlen die gleiche Miete wie unsere Nachbarn für identische Wohnung, aber sie haben Internet und Telefonanschluss und wir keinen. Auch die Vermieterin, die faktisch den Last der neuen/erweiterten APL für die Dritte Wohnung auf uns, Mieter, übertragen hat, genießt Telefon/ Internetanschluss, zwar Sie in ihrer Feriewohnzng nicht wohnt und nur 4 mal pro Jahr maximal eine Woche Zeit verbringt.
       
      Ich hoffe sehr auf Gerechtigkeit:
      a) Übergabepunkt für Telefonfestnetz gehört zu Mindestanforderungen bei Wohnraum,
      b) BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18),
      c) Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Vermieter muss die Mietsache im Gebraucht geeigneten Zustand überlassen und wärend Mietzeit so zu erhalten. 
      d) Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
      e) LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16: Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen kann der Vermieter in Anbetracht der Dauer der Störung nicht verweisen.
       
      Aber was wenn Gericht Ungunsten uns, des Mieters entscheidet, mit Begründung, dass dier Vermieter keine Möglichkeit hat, eine neue APL zu beantragen, weil diese ist nur mit Produktbuchung (Vertragsdauer 2 Jahre) möglich, und diese ist für der Vermieter unzumutbar? (Allerdings  wurde uns nach vielen Anfragen doch bestätigt, dass der Vermieter hat andere Alternative zu  APL -Erweiterung mit Produktbuchung, und zwar: neue APL ohne Produktbuchung zu beantragen, aber das kostet dem Vermieter viel Geld.)
       
      Was, wenn das Gericht entscheidet, dass überhaupt  unschuldige Mieter, die einfach Pech hatten, als Letzte zu sein, die die Wohnung im Unglück-Haus gemietet haben?
       
      Was wenn wir, inschuldige Mieter, alle Gerichtskosten tragen müssen + 10% Miete nebenst Zinsen zurückzahlen müssen?..
      Jeder weiß den Spruch: "Die Justiz ist blind."
       
      Wird dann Telekom uns alle diese Kosten erstatten? Oder müssen wir vor Gericht gehen und Telekom klagen?
       
      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

      Das Netz vergißt nichts, heißt es schon lange...

       

      Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

       

      Warum die Telekom?

      Das Thema gehört überhaupt nicht ins Telekom hilft Forum, da hier niemand helfen kann.

       

      So bald der Vermieter einen Mahnbescheid schickt, ist der Weg vorgezeichnet.

       

      Gute Nacht und viel Freude mit jetzigem und zukünftigen Vermietern.

      48

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      6 years ago

      ellbogen

      Ganz zu schweigen von Fördermitteln des 'Bund', wo alle ihren Teil ungefragt dazu beitragen müssen....

       

       

      Ganz zu schweigen von Fördermitteln des 'Bund', wo alle ihren Teil ungefragt dazu beitragen müssen....

       

      ellbogen

       

       

      Ganz zu schweigen von Fördermitteln des 'Bund', wo alle ihren Teil ungefragt dazu beitragen müssen....

       


      Dir ist scheinbar nicht klar wie das mit den Fördermitteln läuft, denn sonst würdest du das hier nicht aufführen.

      Answer

      from

      6 years ago

      @ellbogen 

      ich habe jahrzehntrlang selbst in Wohnungen/Häuser gelebt, bei denen  man mit viel Glück maximal ISDNGeschwindigkeit nutzen konnte (128 kbit/s). Glück insoweit, dass jemand seine eigene Buchung zuvor zurück gegeben hatte, so dass man den begehrten ISDN-Anschluss catchen konnte, und nicht nur analog unterwegs sein musste. Meine Nachbarn staunten, dass ich es geschafft hatte, was ihnen wenige Monate vorher nicht geglückt war. Jemand mit ISDN-Anschluss zog weg, und den bekam dann ich.

       

      Also war ich lange sogar deutlich  schlechter als du mit deinem DSL-Anschluss gestellt. Sollen wir das dann gegeneinander aufrechnen?Dann hätte ich wahrscheinlich noch ein paar Jahre bis Jahrzehnte dir gegenüber gut, bis dein DSL-Vorsprung gegenüber meinem maximalen ISDN-Nachteil ausgeglichen wäre.

       

      Am letzten Standort hätte es aber kurz vor unserem Umzug einfaches VDSL gegeben, da es frisch ausgebaut worden war. Hierbei hatte einfach die Gemeinde in Kooperation mit der Telekom alle Möglichkeiten ausgekundschaftet, und dann gehandelt.

      Answer

      from

      6 years ago

      ellbogen

      Sherlocka ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... . ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... . Sherlocka ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... . Mir kommen gleich die Tränen, arme Telekom! Was unberücksichtigt blieb: kostenlos Infrastruktur von Deutsche Post/Bundespost übernommen (Leerrohre, Kanäle, Gebäude/Immobilien/Grundstücke Kundenstamm und etliches mehr.......

      Sherlocka

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .

      Sherlocka

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .


      Mir kommen gleich die Tränen, arme Telekom!

       

      Was unberücksichtigt blieb:

      • kostenlos Infrastruktur von Deutsche Post/Bundespost übernommen (Leerrohre, Kanäle, Gebäude/Immobilien/Grundstücke
      • Kundenstamm
      • und etliches mehr.......

       

      ellbogen
      Sherlocka

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .

      Sherlocka

      ...., dass die anderen Unternehmen dann trotzdem Gewinne machen können. Somit geht das dann zulasten der Telekom, ... .


      Mir kommen gleich die Tränen, arme Telekom!

       

      Was unberücksichtigt blieb:

      • kostenlos Infrastruktur von Deutsche Post/Bundespost übernommen (Leerrohre, Kanäle, Gebäude/Immobilien/Grundstücke
      • Kundenstamm
      • und etliches mehr.......

       


      Der Telekom kann man es aber nicht zum Vorwurf machen.

      Hätte sich die BP nicht Anfang/Mitte der Achziger mit dem Kabelnetzausbau in den Ruin getrieben, wären wir schon vor 30 Jahren auf dem heutigen Stand der Technik.

       

      (Ich sag nur Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling.)

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      @Stefan 

      die wirklich richtige Lösung wäre dann aber alle Versorgungsleitungen zurück in stattliche Hände zu geben.

      Die Lebensadern zu privatisieren war eine der größten Fehlentscheidungen der Politik.

      0

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