Gelöst

Unberechtigte Fahrtpauschale

vor 6 Jahren

Guten Tag,

ich möchte eine Rechnungsposition über eine Fahrtpauschale in meiner April 2019 Rechnung reklamieren.

 

Ich nehme an, daß es sich auf meine Störungsmeldung von Anfang Februar bezieht, die erst nach 5 Wochen erledigt war.

 

Da es sich - wie vom Service-Techniker ausdrücklich bestätigt - definitiv um einen Fehler in einer Telekom-Rangierung handelte, die mir 5 Wochen lang keinen Zugang zum Internet ermöglicht hatte, und die absolut nicht von meinem internen Netzwerk ausgegangen war, ist diese Fahrtpauschale meiner Meinung nach nicht berechtigt!

 

Darüberhinaus hatte mich die Telekom unlängst auch noch für diesen Nutzungsausfall entschädigt, was wohl kaum der Fall gewesen wäre, wenn der Fehler in meiner Anlage gelegen hätte!

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Koch

487

11

    • vor 6 Jahren

      Zum vereinbarten Termin hat der Kunde vor Ort zu sein, wenn du es nicht warst, dann ist die Pauschale berechtigt.
      Das hat doch nichts damit zutun, ob du eine Gutschrift bekommen hast oder nicht. Fahrtpauschalen werden gemäß des Vertrages berechnet, wenn der Techniker dich nicht antreffen konnte.

      0

    • vor 6 Jahren

      Der Techniker hat Dich damals angetroffen?

      Es gab nur einen Termin?

      Den Anschluss hast Du schon länger?

       

      Falls Du diese Fragen mit "ja" beantwortest, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch dafür, dass die Pauschale unberechtigt ist.

       

      Bitte ergänze das Forenprofil (Link siehe meine Fußzeile) - dann kann ein Teamie mal nachschauen, was Sache ist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @w-koch-aachen,

      herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für deinen Beitrag.

      Wie ich gesehen habe, hast du schon hilfreiche Rückmeldungen erhalten.

      Damit ich mir das im Detail anschauen kann, befülle bitte dein Profil http://bit.ly/Kundeninfos und gib mir kurz Bescheid.
      Ich melde mich dann telefonisch bei dir zurück.

      Viele Grüße Anja W.

      8

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Marita S.

      Jedoch hat der Techniker im Servicemontagenachweis angekreuzt, dass der Kunde nicht angetroffen wurde.

      Jedoch hat der Techniker im Servicemontagenachweis angekreuzt, dass der Kunde nicht angetroffen wurde.
      Marita S.
      Jedoch hat der Techniker im Servicemontagenachweis angekreuzt, dass der Kunde nicht angetroffen wurde.

      Zumindest muss es einen Kontakt gegeben haben - persönlich oder telefonisch - andernfalls hätte der Techniker nicht die 14-tägige Abwesenheit des TEs notieren können.

       

      Vielleicht kommentiert der TE ja noch einmal speziell diesen ersten Termin.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo,

       

      wollte nur mitteilen, daß in der Zwischenzeit die Sache positiv geregelt wurde!

       

      Vielen Dank für Euer Engagement.

       

      Viele Grüße und ein schönes Wochenende

      Wolfgang

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @w-koch-aachen,

      danke für die Rückmeldung. Es freut mich zu lesen, dass das Anliegen geklärt werden konnte.

      Viele Grüße

      Katja M.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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