Beschwerde
vor 15 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich einen schwerwiegenden Vorfall melden, der mich persönlich sehr betroffen gemacht hat. Ich komme ursprünglich aus Griechenland und lebe sowie arbeite seit 2002 in Deutschland. In all diesen Jahren habe ich keinen vergleichbaren Fall erlebt. Im Rahmen meines Vertragsabschlusses am 25.01.2024 habe ich ein Apple-Smartphone erhalten, das nach etwa 20 Monaten nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Die Störung trat am 8. Oktober 2025 auf. Laut einer Ferndiagnose von Apple wurde ein Fehler beim „Präsenztest für das Wi-Fi-Modul“ festgestellt (siehe Anhang). Apple hat mich daraufhin an den Verkäufer – die Telekom – verwiesen, um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Am 9. Oktober 2025 gegen 13:45 Uhr habe ich das Telekom-Geschäft in Wolfsburg (Porschestraße 37, 38440) aufgesucht, um das Gerät zur Reparatur abzugeben. Für die Fallaufnahme wurde ein Ausweisdokument verlangt. Ich legte meinen griechischen Personalausweis vor, wurde er jedoch ohne Begründung abgelehnt. Der (stellvertrende) Manager reagierte sehr abweisend und verweigerte eine sachliche Diskussion mit dem Hinweis, er habe „in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht“ und „die Telekom akzeptierte keine Ausweise aus Griechenland“. Ich sollte einen gültigen Reisepass vorlegen, was ich nicht mehr besitze (FYI alle Fluggesellschaften akzeptieren den gr. Ausweis). Dieses Verhalten hat mich tief getroffen. Ohne jegliche Erklärung empfand ich das Verhalten des Managers als grenzwertig diskriminierend und habe das Geschäft in Frustration gelassen. Besonders irritierend ist, dass ich den Fall am selben Tag telefonisch klären konnte – ganz ohne Vorlage eines Ausweisdokuments. Ich konnte die Reparatur online anmelden und das Gerät noch am selben Tag versenden. Dies wirft die Frage auf: Ist die Vorlage eines Ausweisdokuments für die Reparaturabwicklung erforderlich oder nicht? Ihre Prozesse erscheinen in diesem Punkt widersprüchlich. Darüber hinaus zeigte der Reparaturservice in meinem Fall keine fachliche Kompetenz. Das Gerät wurde mit dem folgenden Hinweis zurückgeschickt: „Der angegebene Fehler konnte nicht nachvollzogen werden. Das Gerät entspricht den Spezifikationen des Herstellers.“ Ich hoffe auf eine Klärung und eine Stellungnahme Ihrerseits. |
IMG_0003.PNG
159
0
18
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
559
0
3
vor einem Jahr
433
0
6
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 14 Stunden
Warum erwartest du eine Stellungnahme aus diesem Forum?
Dieses Forum ist nicht dafür gedacht, irgendwelche Mitarbeiter hintenherum anzuschwärzen !
Des weiteren ist es im zweiten Jahr an dir, nachzuweisen, das der Fehler von Anfang an bestanden hat!
Grüßle
3
von
vor 14 Stunden
Du hast meine Beschwerde nicht verstanden. Der Reparaturservice von Telekom konnte nicht mal den Fehler finden/bestätigen.
0
von
vor 6 Stunden
Du hast meine Beschwerde nicht verstanden. Der Reparaturservice von Telekom konnte nicht mal den Fehler finden/bestätigen.
Also geht es jetzt nur darum, daß der Reparaturservice den Fehler nicht bestätigt hat? @IoannisB
Wie bringt Dich das weiter?
Du kennst den Fehler, da wäre mein Weg zum nächsten autorisierten Service (bei mit bevorzugt ein autorisierter Mediamarkt) um das Gerät auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Kostenlos gibts nach über 12 Monaten nichts mehr.
von
vor 6 Stunden
Der Service der Telekom repariert auch nicht oder führt Diagnosen durch. Die leiten das Handy nur weiter.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 14 Stunden
Wenn der Shop von dir vor Ort wünscht, dass du dich ausweist, dann musst das halt tun.
Es darf sein, dass man von dir alternative Nachweise verlangt. Gerade wenn man deinen Ausweis technisch nicht prüfen konnte.
Das mit dem Handy .. was erwartest du?
Die 12 Monate sind rum, du musst Beweisen das der Fehler von Anfang an vorgelegen hat oder das es sich um ein Fertigungsfehler handelt.
Den Beweis hast du nicht erbracht.
Apple hat auch keine Ursache des Fehlers festgestellt.
4
von
vor 14 Stunden
Bitte nochmals vorsichtiger lesen: Ich hatte meinen Ausweis dabei und der wurde ohne weitere Begründung abgelehnt. Und was ist genau zu prüfen? Und warum wurde kein Ausweisdokument bei der Online-Anmledung verlangt?
Mit dem Handy: Ich erwarte zumindest die fachliche Kompetenz, dass der Fehler / die Störung bestätigt wird (unabhängig davon, wann der Fehler das erste Mal entstanden worden ist).
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 13 Stunden
@IoannisB
Anscheinend soll es da Probleme mit der Nutzung von Griechischen Personalausweisen
Geben, hatte im Internet einige Einträge dazu gefunden.
Vor allem anscheinend bei Banken und das seit 2021. (Weil irgendwelche EU Sachen nicht erfüllt wären)
Reisepass soll anscheinend ok sein.
Ich hätte da rein interesse halber auch noch eine Frage, hört sich jetzt vielleicht doof an, aber ist auf einem Griechischen Perso eine Deutsche Wohnadresse angegeben?
Beim Reisepass hatte ich was gefunden das die Wohnadresse in Deutschland eingetragen werden kann.
0
8
von
vor 4 Stunden
@Finn A. herzlichen Dank für Deine prompte Unterstützung
von
vor 3 Stunden
@pamperlapescu
Das ist vollkommen in Ordnung. Ich habe lediglich den Wunsch des Kunden umgesetzt und eine Beschwerde gegen den Shop eingereicht.
Ich selber weiß ja auch nicht, wie der Serviceablauf im Shop ist. Sollte dieser richtig gewesen sein, ist ja alles super und niemand hat etwas zu befürchten. Sollte der Ablauf nicht richtig gewesen sein, ist es doch aber wichtig, dass die Kollegen nochmal darauf hingewiesen werden und Informationen über den richtig Ablauf erhalten. :)
Freundliche Grüße
Finn A.
von
vor 3 Stunden
@Finn A.
So können wir zusammen arbeiten!
Grüßle 🦂
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von