Handyankauf Assurant

vor 2 Monaten

Hallo,

nach vielem Hin-und Her(Telefon und per Mail) mit der Assurant, soll jetzt angeblich folgendes sein:

......wir haben nun die Rückmeldung des Warenlagers erhalten, dass die Datenbüchse des Gerätes nicht funktioniert und somit das Gerät nicht korrekt zurückgesetzt werden konnte. Das ist hierbei der Grund der Benennung "erheblicher Schaden" als wählbare Kategorie der Testung im Warenlager.

Das Gerät war NEUWERTIG beim Versand, über die USB-C Buchse wurden Daten vorm Zurücksenden runtergeladen und ebenso das Smartphone aufgeladen. Dieser angebliche Fehler ist nicht nachvollziehbar. Zumal das Gerät auf Werkseinstellung zurückgesetzt wurde.

Bitte um Hilfe, da jetzt das Gerät mit 0Euro statt 38Euro bewertet wird und der Ankaufsbonus damit wegfällt. Dieser war aber für uns die Voraussetzung für unsere Vertragsverlängerung bzw. die Smartphone Auswahl.

Für mich sieht es hier nach Betrug aus.

Danke im Voraus für Eure Unterstützung.

Beste Grüße

Torsten

86

6

    • vor 2 Monaten

      @tnigandt 

      verlang doch einfach das Gerät zurück. Bei EBAY lässt es sich doch auch verkaufen. Ob die USB-Buchse defekt ist siehst Du ja dann.

      Ich habe schon öfter im Internet gelesen dass Assurant nicht so ganz serös sein soll - aber ich möchte keine unwahren Behauptungen aufstellen.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      Ich weiß schon, warum ich mein S23 Ultra in der Verwandtschaft verkauft habe, nachdem ich einige Beiträge zu Assurant gelesen hatte.

      Hätte auf E-bay vielleicht mehr gebracht noch aber egal.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Monaten

      Hallo @tnigandt ,

       

      es tut mir leid, aber dazu musst du dich erneut an Assurant (handyankauf-telekom@assurant.com oder die 0800 0331216) wenden.

       

      Es ist schade, dass das Ganze so verlaufen ist. :/

       

      Ich drücke die Daumen.

       

      LG

       

      Anna

      0

    • vor 2 Monaten

      Leider keine Änderung, ich werde das Smartphone nun zurückfordern. Ich bin mal gespannt was da ankommt.

      0

    • vor 2 Monaten

      Wie kann ich ein Gegenangebot annehmen oder ablehnen?

      Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Gerätestatusseite. Dies ist eine Website, auf der Sie Ihren Ankaufsstatus abrufen und ein Gegenangebot entweder annehmen oder ablehnen können. Sollten Sie das Gegenangebot ablehnen, schicken wir Ihr Gerät an die von Ihnen angegebene Adresse.https://www.telekom.de/unterwegs/smartphones-und-tablets/handy-verkaufen

      0

    • vor 3 Tagen

      huhu, noch aktuell?

      Wir haben also folgende Situation:

      Du behauptest, VOR Versand war alles OK und der Zustand wie von die bestimmt? Gibt es einen/mehrere Zeugen dafür? Wenn ja, dann könnte man den Zustand als definiert betrachten. Dann kann also nur die Verschlechterung des Zustanden auf dem Versandweg passiert sein.

      Hier steht zwar in den AGB dass du dafür verantwortlich bist, ABER guck mal wie die KI das interpretiert (mMn recht schlüssig):

       

      „Der Kunde trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Geräts bis zur Annahme des Geräts durch Assurant.“

      Das ist eine vertragliche Abweichung vom gesetzlichen § 447 BGB.
      Normalerweise gilt: Gefahr geht mit Übergabe an DHL auf den Käufer über.
      Aber: Hier wurde das durch AGB zu deinen Ungunsten abgeändertder Käufer (Assurant) versucht, die Gefahr bei dir zu belassen, bis sie das Paket annehmen.

      Solche Klauseln sind rechtlich grundsätzlich möglich, wenn du als Verbraucher verkaufst und der Käufer ein Unternehmer istaber nur mit Einschränkungen:


      ⚖️ Ist diese Klausel zulässig?

      Wenn du als Verbraucher handelst (also dein Handy als Privatperson verkauft hast), und der Käufer ein Unternehmer ist (was hier mit „Assurant“ der Fall ist), dann gelten die AGB-rechtlichen Schutzvorschriften (§ 307 BGB).

      Ein Unternehmer darf nicht beliebig vom Gesetz abweichen, wenn du als Verbraucher benachteiligt wirst.

      Die Klausel in § 6.1 verschiebt das gesamte Transportrisiko auf dich – obwohl der Käufer den Versand selbst organisiert hat. Das könnte als unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB ausgelegt werden.

      Insbesondere, weil du:

      • keine Wahl hattest, wie du verschickst (kein Einfluss auf Versandart, -dauer, -sicherheit)

      • keinen Einfluss auf das Verhalten von DHL hast

      • pflichtgemäß deine Leistung erbracht hast, indem du es übergeben hast

      Ein Gericht könnte sagen: Diese Regelung benachteiligt dich unangemessen, und sie ist unwirksam. Aber: Das ist nicht garantiert – es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an. Es gab schon Fälle, in denen solche Klauseln für zulässig erklärt wurden.

      Damit wäre dann die Gefahr des Versandes gar nicht bei Dir gewesen, sondern bereits bei der Assurant und wenn du Zeugen für den Zustand hast... Könnte es man u.U. mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung mal ansprechen ;) - Oder so einfach mal darauf hinweisen und fragen, wann du dein Geld bekommst, entsprechend dem Status der bezeugt wird. 😳

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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