Gelöst

Durch Falsche Beratung im Kundenservice, stecke ich nun in meinem Vertrag fest

vor 4 Jahren

Für mich kommt die Telekom als Internet und Festnetz Anbieter nie wieder in Frage.
Meine derzeitige Lebenslage sieht so aus, dass ich nach einem Jahr als betroffener von Stalking und Denunzierung meinen Wohnort wechseln musste.
Ich habe im Internet gelesen, dass eine außerordentliche Kündigung nur möglich sei, wenn in dem neuen Haushalt in dem ich einziehe bereits ein Telekom-Vertrag vorliegt. Deshalb habe ich noch einmal im Kundenservice angerufen, dort wurde mir dann nach mehrerem Nachfragen versichert, dass die außerordentliche Kündigung auch greifen würde, wenn in dem neuen Haushalt kein telekom-Anschluss vor liegt. Deshalb habe ich mit meiner Kündigung bis zur Ummeldung gewartet, um so meinen Umzug nachweisen zu können. 
Das Ende vom Lied, ich erhalte nach wie vor die ganz normale Rechnung.
Um dies zu klären habe ich erneut beim Kundenservice angerufen und das vergangene Telefonat geschildet, mehrfach wurde mir gesagt, dass das nicht sein könnte und meine Aussage wurde in Frage gestellt. Daraufhin bin ich auch nicht mehr so nett gewesen und habe meine Meinung über die telekom deutlich geäußert. Dazu muss ich sagen, dass ich diesen Vertrag abgeschlossen habe, nachdem Telekomberater vor meiner Haustür waren und mir versicherten, dass es keine Verbindungsabbrüche mehr geben wird über die Telekom mit der neuen Glasfaserleitung und ich auch volle Leistung erhalten würde. Auch dies war eine Täuschung. Die Telekom wird mich nie wieder als Kunden sehen und hat mir in meiner kurzen Kundenzeit genau das bestätigt, was ich vorher von der Telekom hielt.

Werden Sie glücklich mit dem Geld welches Sie mir nun noch abziehen und viel Erfolg dabei weiterhin Ihre Kunden zu täuschen.


 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    jesse.janssen

    Ich habe im Internet gelesen, dass eine außerordentliche Kündigung nur möglich sei, wenn in dem neuen Haushalt in dem ich einziehe bereits ein Telekom-Vertrag vorliegt

    Ich habe im Internet gelesen, dass eine außerordentliche Kündigung nur möglich sei, wenn in dem neuen Haushalt in dem ich einziehe bereits ein Telekom-Vertrag vorliegt
    jesse.janssen
    Ich habe im Internet gelesen, dass eine außerordentliche Kündigung nur möglich sei, wenn in dem neuen Haushalt in dem ich einziehe bereits ein Telekom-Vertrag vorliegt

    Das ist falsch, bzw. unvollständig.  Es ist reine Kulanz der Telekom dass sie bei einer Haushaltszusammenführung den Vertrag mit dir auflöst. Ein Sonderkündigungsrecht im juristischen Sinne ist das nicht.

     

     

    jesse.janssen

    Deshalb habe ich noch einmal im Kundenservice angerufen, dort wurde mir dann nach mehrerem Nachfragen versichert, dass die außerordentliche Kündigung auch greifen würde, wenn in dem neuen Haushalt kein telekom-Anschluss vor liegt.

    Deshalb habe ich noch einmal im Kundenservice angerufen, dort wurde mir dann nach mehrerem Nachfragen versichert, dass die außerordentliche Kündigung auch greifen würde, wenn in dem neuen Haushalt kein telekom-Anschluss vor liegt.
    jesse.janssen
    Deshalb habe ich noch einmal im Kundenservice angerufen, dort wurde mir dann nach mehrerem Nachfragen versichert, dass die außerordentliche Kündigung auch greifen würde, wenn in dem neuen Haushalt kein telekom-Anschluss vor liegt.

    Das ist richtig. Also keine Täuschung.

     

    NUR:

    Ein außerordentliche Kündigung GIBT ES nur wenn am neuen Wohnort die Telekom die exakt gleiche Leistung nicht schalten kann.

     

    Was jetzt das Problem bei dir ist, erschließt sich aus deinen Erläuterungen nicht.

    Faktisch musst du einen Umzug nach §46 TKG melden und wenn die Leistung dann nicht erbracht werden kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht - sonst nicht.

     

    Genau so wie bei allen anderen Anbietern eben auch.

    14

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ich glaube, dass der TE längst begriffen hat, dass er aus der Nummer nicht so einfach heraus kommt und auch nicht im Recht ist.

     

    Einfach erst mal viel  Wind machen und schauen was passiert.

     

    Oft gilt das Sprichwort (Lebensweisheit): "So wie man im Wald hinein ruft, schallt es zurück".

    Tip:

    Auch so ein Rück- Hall kann  Stalking und Denunzierung  hervor rufen (bitte kein Missverständnis aufkommen lassen, da ich Strafbestände missbillige. Soll nur mal zur Selbstreflektion anregen)

     

    Weiter zur Sache:

    Es ist völlig unerheblich, welche Nebenabreden getroffen wurden. Es zählt ausschließlich der Vertrag mit zugehöriger AGB.

     

    Natürlich besteht die Telekom wie andersrum auch der Kunde auf Vertragserfüllung.

     

    Das und nur Das, bringt Rechts -und Planungssicherheit und schützt beide Vertragspartner.

     

    Wenn man Geld für etwas löhnen muss, mit dem man tatsächlich nichts anfangen kann, ist es zwar ärgerlich, aber kein Grund dafür zu provozieren oder gar persönliche Angriffe zu starten.

     

    Man sollte das eigene Unvermögen nicht auf andere abwälzen.

    Halte die vertraglich geregelte Kündigungsmöglichkeiten ein und alles ist gut.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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