Gelöst
Beschwerde an den Vorstand
vor 8 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf Anraten eines Telekommitarbeiters beim Vorstandschef Beschwerde einlegen und brauche eine gültige Anschrift bzw. eMailadresse vom Vorstand und nicht die von der Beschwerdestelle der Telekom oder ServiceCenter... Es kann nicht sein, dass mir der volle Betrag abgebucht wird für eine 100- Leitung mit Entertain 2.0 und die Bandbreite immer zusammenbricht....laut Techniker sollte meine Leitung vom Keller zur Wohnung defekt sein.... Wurde durch Cat 7 Kabel erneuert...kosten 350,-€ ....Techniker hat Kabel angeschlossen und siehe da das Gleiche Problem....alle Geräte und Zubehör wurde durch neue getauscht...bei erneutet Messung wurden Probleme festgestellt die auf der Leitung der Telekom hinzuführen sind...Techniker ist am Limit angekommen und hat die Fachabteilung informiert....nun hat sich immer noch keiner gemeldet...auch die App -Entertain Mobile TV ist nix wert da die Bandbreite auch logischerweise im w-lan zusammenbricht...auch steht in der Auftragsbestätigung unter Monatlichen Leistung das die App auch für Laptop und PC zu nutzen ist was aber auch nicht stimmt...also sollte nix versprochen und bestätigt werden was garnicht oder nur teilweise funktioniert 😉🙄
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vor 4 Jahren
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vor 3 Jahren
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Akzeptierte Lösung
kws
akzeptiert von
muc80337_2
vor 8 Jahren
Hallo @zum Teufel69,
einen Brief kannst Du direkt an den Sprecher der Geschäftsführung richten:
Herrn
Niek Jan van Damme
Sprecher der Geschäftsführung
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Bedenke dabei Folgendes:
Mit einer so hoch aufgehängten Beschwerde kann sich die Erledigung Deines Anliegens eher verzögern. Die fachlich zuständigen Stellen werden nicht mehr von sich aus tätig, sondern warten auf eine Weisung des Geschäftsführungsstabes.
Die fachliche Antwort auf Deine Beschwerde nimmt wiederum erst den Umweg über die Stabsabteilung der Geschäftsführung.
Eine Beschwerde über den Gesellschafter - die DTAG - wird das Verfahren noch weiter verzögern. Zudem greift der Vorstand der AG als Vertreter des Gesellschafters bei Einzelfällen des laufenden Betriebes kaum zum Instrument der Gesellschafterweisung.
Besser ist es, Du hinterlegst hier mal Deine Daten:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Die sind nur für Dich und das Team sichtbar. Damit öffnest Du den Weg, daß sich ein Mitglied des Community-Teams Deinen Fall vornimmt.
Ein klärendes Wort zum Schluß:
"...auch eine GmbH kann ein Vorstand haben wenn der Geschäftsführer von der AG. seine Befehle bekommt ..."
Das ist ganz und gar total falsch!
Auch wenn der Gesellschafter einer GmbH eine AG ist, hat die GmbH nie einen Vorstand!
Es gibt ein GmbH-Gesetz, das als Vertreter der Firma den Geschäftsführer vorsieht. Das spiegelt sich auch im Handelsregister-Eintrag. Kein Registergericht würde einen Vorstand für eine GmbH akzeptieren. Für die vielen GmbHs im Telekom-Konzern hat der Gesetzgeber da keine Ausnahmeregelung geschaffen.
VG kws
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Sarah S.
Telekom hilft Team
Antwort
von
kws
vor 4 Jahren
du hast nun ja deinen eigenen Thread (https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Glasfaseranschluss-Dringend/m-p/5031287#M1325193) eröffnet, dort klären wir dann alles Weitere.
Grüße
Sarah S.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
kws