Techniker-Nichterscheinen - Offizielles Statement erbeten

vor 9 Jahren

Liebe Telekom,

wäre es nicht mal an der Zeit für eine offizielle Stellungnahme eines Verantwortlichen zum obigen Thema, das in jedem x. Beitrag hier bemängelt wird?

Ich bin der Meinung, dass da deutlich Luft nach oben ist.

Und ich bitte mich nicht falsch zu verstehen - ich gebe nicht pauschal den Aussendienstlern die Schuld; es scheint eher an der mangelhaften internen Kommunikationsstruktur und der daraus sich ergebenden fehlenden Kundenkonmunikation zu kranken.

 

Hinweis

Dieser Beitrag wurde geschlossen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.

6145

0

    • vor 7 Jahren

      Diese Praktiken gehören ein für alle mal untersagt und sollten arbeitsrechtiliche Konsequenzen so langsam mal nach sich ziehen:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Internet-Abbrueche-mit-VDSL-100/m-p/3479676#M1006908

      0

      0

      von

      vor 7 Jahren

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       

      Es bleibt dabei, du willst es so sehen weil es für dich die einzige Möglichkeit ist zielführend zu arbeiten. Ich schreibe aber die rechtliche Lage deren Konsequenz eindeutig ist. Das gefällt dir nicht, klar, ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Ausführungen.

      0

      von

      vor 7 Jahren

      der_Lutz

      Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       

      der_Lutz

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       


      Agree to disagree.

      Du kannst nicht einfach ohne rechtskräftiges Urteil, Passagen aus den AGB für ungültig erklären. Nach Deinem Rechtsverständnis sind die Formulierungen nicht eindeutig genug oder nicht gültig. Nach meinem schon.

       

      Und die gängige Praxis ist, dass der Kunde für Zugang zur TAE und auch zum APL zu sorgen hat (natürlich gilt das nur in seinem Einflussbereich).

      (um mehr "Geräte" geht es gar nicht)...

      Das Wissen um den APL im Keller/Gemeinschaftsraum ist jetzt nicht nur unter unangemessener Benachteiligung des Kunden zu erlangen. Die Telekom gibt da sicher auch Auskunft...

       

       

      der_Lutz

      @der_Lutz Es bleibt dabei, du willst es so sehen weil es für dich die einzige Möglichkeit ist zielführend zu arbeiten. Ich schreibe aber die rechtliche Lage deren Konsequenz eindeutig ist. Das gefällt dir nicht, klar, ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Ausführungen.

      @der_Lutz

      Es bleibt dabei, du willst es so sehen weil es für dich die einzige Möglichkeit ist zielführend zu arbeiten. Ich schreibe aber die rechtliche Lage deren Konsequenz eindeutig ist. Das gefällt dir nicht, klar, ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Ausführungen.

      der_Lutz
      @der_Lutz

      Es bleibt dabei, du willst es so sehen weil es für dich die einzige Möglichkeit ist zielführend zu arbeiten. Ich schreibe aber die rechtliche Lage deren Konsequenz eindeutig ist. Das gefällt dir nicht, klar, ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Ausführungen.


      Das ist eine falsche Annahme.

      Erstens arbeite ich nicht bei der Telekom im Außendienst.

      Und es hat auch nichts mit gefallen oder nicht gefallen zu tun.

      Du interpretierst die rechtliche Lage aus meiner Sicht einfach falsch.

       

      Solltest Du eine juristischen Hintergrund haben, kannst Du mir per PN die Fachrichtung schreiben, dann können wir die Diskussion gerne per PN weiterführen und langweilen hier das Forum nicht mit juristischer Fachsimpelei.

      von

      vor 7 Jahren

      buenni

      der_Lutz Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich. Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich. der_Lutz Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich. Agree to disagree. Du kannst nicht einfach ohne rechtskräftiges Urteil, Passagen aus den AGB für ungültig erklären. Nach Deinem Rechtsverständnis sind die Formulierungen nicht eindeutig genug oder nicht gültig.

      der_Lutz

      Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       

      der_Lutz

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       


      Agree to disagree.

      Du kannst nicht einfach ohne rechtskräftiges Urteil, Passagen aus den AGB für ungültig erklären. Nach Deinem Rechtsverständnis sind die Formulierungen nicht eindeutig genug oder nicht gültig. 

       

      buenni
      der_Lutz

      Du fasst zusammen wie du es gerne hättest. buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). buenni Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann). So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar. Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar. Noch einmal. Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag. Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       

      der_Lutz

      Du  fasst zusammen wie du es gerne hättest.

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht. Der Kunde (der vor Ort ist) hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       

      buenni

      Die Telekom hat mit dem Eigentümer einen Vertrag / eine Gestattungsvertrag inkl. Zugangsrecht.

      Der Kunde (der vor Ort ist)  hat mit der Telekom einen Vertrag mit der vereinbarten Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Telekom Erfüllungsgehilfe in die entsprechenden Räumlichkeiten gelangt (also das Recht der Telekom wahrnehmen kann).

       


      So und nur so ist die rechtlich Lage, von Räumlichkeiten ist nirgendwo die Rede sondern lediglich von Gebäuden und Grundstücken. Das kann der Kunde auch leisten, weitergehende Pflichten sind daraus nicht ableitbar.

      Es bleibt sowieso in Frage zustellen ob jemand zuständig sein kann wenn er nicht einmal weiß wozu, denn dem Kunden ist es niemals zuzumuten zu eruieren wo die Telekom ihre Geräte verbaut hat, das ist originäre Aufgabe der Telekom, was es da zu deuteln gibt ist mir unklar.

      Noch einmal.

      Die Telekom hat mit dem Eigentünmer einen Vertrag ( GEE ), der Kunde hat mit der Telekom einen Vertrag.

      Woher leitest du das Recht der Telekom ab dass der Kunde die Rechte der Telekom gegenüber dem Eigentümer durchsetzt, das ist juristisch nicht möglich.

       


      Agree to disagree.

      Du kannst nicht einfach ohne rechtskräftiges Urteil, Passagen aus den AGB für ungültig erklären. Nach Deinem Rechtsverständnis sind die Formulierungen nicht eindeutig genug oder nicht gültig. 

       



      Ich erkläre nichts für falsch sondern verwiese auf die Worte in ihrer Bedeutung denn diese sind eindeutig.

      Gruindstück und Gebäude sind klar umrissen. Da steht weder was von Nachbarhaus noch Hausanschlussraum noch sonstwas. 

      Wenn die Telekom dies fordert muss sie es schreiben, hat sie aber nicht.

      Du liest etwas was du dir denkst, es sthet aber nicht da und nur was geschrieben steht kann gelten.

       

       

      buenni

      Solltest Du eine juristischen Hintergrund haben, kannst Du mir per PN die Fachrichtung schreiben, dann können wir die Diskussion gerne per PN weiterführen und langweilen hier das Forum nicht mit juristischer Fachsimpelei.


      Solltest Du eine juristischen Hintergrund haben, kannst Du mir per PN die Fachrichtung schreiben, dann können wir die Diskussion gerne per PN weiterführen und langweilen hier das Forum nicht mit juristischer Fachsimpelei.

      buenni


      Solltest Du eine juristischen Hintergrund haben, kannst Du mir per PN die Fachrichtung schreiben, dann können wir die Diskussion gerne per PN weiterführen und langweilen hier das Forum nicht mit juristischer Fachsimpelei.



      Warum sollte ich, was ist deine Befähigung meine Worte die durchaus nachvollziebar sind in Abrede zu stellen.

      Akzeptiere es oder lass es.

      0

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    179

    0

    3

    Gelöst

    in  

    53

    0

    1

    in  

    163

    0

    5

    Gelöst

    in  

    672

    0

    5

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...